Gesamtwerk

Baurichtlinien 1. Januar 2025

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3 Kirche verwalten, Zukunft gestalten - unter diesem Motto wurde im vergangenen Jahr im Bistum Regensburg für ein ehrenamtliches Engagement in den Kirchenverwaltungen aufgerufen. Kirchenverwaltungsmitglieder gestalten das kirchliche Leben vor Ort und übernehmen Verantwortung für das ihnen anvertraute Kirchenstiftungsvermögen. Insbesondere geht es dabei auch darum, den kirchlichen Gebäudebestand zukunftsfähig zu gestalten. Die Bildung von Pfarreiengemeinschaften und die damit einhergehende Betrachtung des kirchlichen Gebäudebestands wird in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe sein, die vor allem den konstruktiven Dialog und den partnerschaftlichen Austausch zwischen den Kirchenverwaltungen vor Ort und den Fachstellen der Diözesanen Verwaltung braucht. In diesem Prozess steht die Hauptabteilung 8 Immobilienmanagement für alle baulichen Fragen sowie für Grundstücksangelegenheiten beratend zur Seite. Die hier vorliegenden Baurichtlinien geben einen Überblick über alle relevanten Themen im Bereich des kirchlichen Bauens im Bistum Regensburg. Sie sind sowohl Informationsquelle als auch Praxishandbuch zur Umsetzung von Baumaßnahmen. Die Inhalte der Baurichtlinien werden zweimal jährlich aktualisiert und stehen online unter www.baurichtlinien-bistum-regensburg.de kostenlos zur Verfügung. Allem voran steht das gemeinsame Ziel, kirchliche Orte zu bewahren und zu gestalten, damit christlicher Glaube gelebt und weitergegeben wird. Dies unterstreicht der Impuls mit dem Titel „Wie baut Kirche?“ - ein Text, der auf der bundesweiten Diözesanbaumeistertagung 2024 in Speyer verabschiedet wurde. Ich lade Sie ein, nutzen Sie die Baurichtlinien, damit Ihr Bauvorhaben in diesem Sinn gut auf den Weg und sicher ins Ziel gebracht werden kann, und unsere kirchlichen Gebäude zukunftsweisende, lebendige Orte des Glaubens und der Gemeinschaft bleiben. Herzlichst, Ihr Paul Höschl Bischöflicher Baudirektor Vorwort

4 Stand 01.01.2025 Wie baut Kirche? Papst Franziskus ruft in seiner Enzyklika „Laudato si´- Über die Sorge für das gemeinsame Haus“ (2015) mit großer Eindringlichkeit zu verantwortungsvollem Handeln in allen Lebensbereichen auf. Im Apostolischen Schreiben „Laudate Deum – An alle Menschen guten Willens über die Klimakrise“ bekräftigt er 2023 angesichts der „Schreie der Armen und des Planeten“ die Notwendigkeit zur Wahrnehmung der aktuellen Herausforderungen und zur zielgerichteten Reaktion. Theologisch stützt sich der Papst dabei auf die biblische Vorstellung des Eingebundenseins des Menschen in das Gesamt der Schöpfung: Alles ist mit allem verbunden, dem Menschen kommt die Aufgabe des „Bebauens und Behütens“ (Gen 2,15) zu. […] Wenn wir uns hingegen allem, was existiert, innerlich verbunden fühlen, werden Genügsamkeit und Fürsorge von selbst aufkommen. Die Armut und die Einfachheit des heiligen Franziskus waren keine bloß äußerliche Askese, sondern etwas viel Radikaleres: ein Verzicht darauf, die Wirklichkeit in einen bloßen Gebrauchsgegenstand und ein Objekt der Herrschaft zu verwandeln.“ (LS 11). Die Enzyklika betont die soziale Bedeutung von Gemeinschaftsgebäuden und den sie umgebenden Räumen. Sie verweist auf das kulturelle Erbe historischer Architektur und kritisiert die heute vorherrschende Wegwerfmentalität. Wie alles andere auch hat sich Bauen primär an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren und diese an den Planungen zu beteiligen. Wir befinden uns in einer herausfordernden Zeit, die Veränderungen und Anpassungen von uns fordert. Hierfür ist agiles Denken und Handeln nötig, was Freiräume braucht, um seine Wirkung entfalten zu können. Neue Konzepte und Ideen müssen experimentell gefunden und erprobt werden. Eine kooperative Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Perspektiven bietet die Chance, Veränderungsprozesse anzustoßen und die vorhandenen Ressourcen zu vernetzen. Pastorale Räume müssen gestärkt und neu gedacht werden, damit sich der Glaube in seiner Vielfältigkeit entwickeln und entfalten kann. Dafür sind sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen geeignete bauliche Voraussetzungen zu schaffen, die bedarfsgerechtes, zukunftsorientiertes kirchliches Leben ermöglichen und die ökosozialen Anforderungen unserer Zeit im Blick haben. Kirche befindet sich im stetigen Wandel und braucht dafür eine zeitgemäße bauliche und technische Infrastruktur, die zum einen Traditionen bewahrt und zum anderen bedarfsorientierte, flexible Räume ermöglicht. In diesem Kontext sind wir weiterhin verpflichtet wertige, qualitätsvolle Architektur zu schaffen.

5 Bescheidenheit ist ein Gebot der Stunde, wenn es gelingen soll, die Folgen des Klimawandels zu lindern. Wir sind aufgefordert verantwortungsvoll mit knappen Ressourcen umzugehen. Gebäude sind wichtige Ressourcen, die gepflegt und weiterentwickelt werden sollen, um deren Lebenszyklus zu verlängern. Die im Bestand gebundene Energie soll bei der Abwägung zwischen Abriss und Neubau als wichtiges Entscheidungskriterium herangezogen werden. Bei der Anpassung der Gebäude an die sich verändernden klimatischen Bedingungen kommt der Architektur eine besondere Verantwortung zu. Hier gilt es bei der Wahl von Materialität und Konstruktion einfache Lösungen zu realisieren und weitestgehend auf komplexe Gebäudetechnik zu verzichten. Von Beginn an ist der Einsatz natürlicher, schadstofffreier und recycelter Baustoffe sowie deren Wiederverwendbarkeit mit zu berücksichtigen. Der Bauprozess und die Energieversorgung der Gebäude sind möglichst emissionsfrei zu halten. Als Christen sind wir für den Erhalt unserer Erde mitverantwortlich. Wir müssen unser Denken und Handeln neu ausrichten, um für uns und kommende Generationen ein würdiges Leben gewährleisten zu können. (Diözesanbaumeistertagung 2024, Speyer)

6 Stand 01.01.2025 Inhaltsverzeichnis A Grundlagen A 1 Erwartungen und Ziele der kirchlichen Baurichtlinien A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung A 4 Immobilienmanagement A 5 Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst A 6 Bischöfliche Baukommission B Gesamtbetrachtung B 1 Zielvorgaben B 2 Allgemeine Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand B 3 Betrachtung und Analyse des Gebäudebestandes der Pfarreien C Einzelne Baumaßnahme C 1 Zielvorgaben C 2 Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen C 3 Diözesane Raumprogramme für Neubauten C 4 Kostenobergrenzen für Neubauten C 5 Förderrichtlinien der Diözese Regensburg C 6 Externe Planungspartner C 7 Externe Fachstellen 9 13 15 21 25 33 37 41 45 49 53 55 87 101 109 127 133 Kapitel B befindet sich aktuell in der Überarbeitung

7 137 141 151 155 193 197 209 213 217 223 227 233 251 255 259 271 281 299 305 319 323 D Vorgaben und Standards D 1 Allgemeine Vorgaben und Standards D 2 Voruntersuchungen D 3 Vorgaben und Standards bei Bestandsbauten D 4 Vorgaben und Standards bei Neubauten D 5 Vorgaben und Standards technischer Anlagen D 6 Vorgaben und Standards bei Außenanlagen D 7 Pflege und Unterhalt D 8 Christliche Bildsymbole / Kunstwerke an kirchlichen Gebäuden E Liturgische Vorgaben E 1 Grundordnung des Römischen Messbuchs E 2 Diözesane Hinweise für Kirchenumgestaltungen F Energieleitlinien F 1 Einführung F 2 Energiebewusstes Nutzerverhalten F 3 Professionelle Energiekonzepte F 4 Bauliche Maßnahmen im Bestand F 5 Energieausweis F 6 Kirchen G Downloadbereich G 1 Durchführung Baumaßnahme G 2 Energie G 3 Staatliche Baulast G 4 Wartung, Pflege und Unterhalt

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9 A Grundlagen

10 Stand 01.01.2025 A Grundlagen A 1 Erwartungen und Ziele der kirchlichen Baurichtlinien A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung 3.1 Bischöfliche Finanzkammer allgemein 3.2 3.3 3.4 Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen Bistumskarte Bischöfliche Finanzkammer - Sachgebiet Versicherungen A 4 Immobilienmanagement 4.1 Organigramm Abteilung 1, Planen und Bauen 4.2 Bistumskarte 4.3 Kontakt A 5 Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst 5.1 Mitglieder / Vortragende 5.2 Termine 5.3 Aufgaben A 6 Bischöfliche Baukommission 6.1 Mitglieder / Vortragende 6.2 Termine 6.3 Aufgaben 13 15 21 21 21 22 23 25 27 27 28 33 33 33 34 37 37 37 38

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13 A 1 Erwartungen und Ziele der kirchlichen Baurichtlinien Das vorliegende Werk der Baurichtlinien Diözese Regensburg soll ein Praxishandbuch sein, das allen, die im Bereich des kirchlichen Bauens eingebunden sind, einen Überblick über die gesetzten Rahmenbedingungen sowie sämtliche Verfahrens- und Verwaltungsschritte im Bereich des kirchlichen Bauens gibt. Mit den Baurichtlinien sollen die für die Pflege und den Unterhalt von kirchlichen Gebäuden verantwortlichen Kirchenverwaltungen künftig eine verbindliche Handreichung mit der Darstellung aller Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung von kirchlichen Baumaßnahmen erhalten. Darüber hinaus zeigen sie die übergeordneten Zielsetzungen der Diözese Regensburg im Umgang mit kirchlichem Gebäudebestand auf.

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15 Bistumsleitung: Grundsätzliche Weichenstellungen werden von der Bistumsleitung in der Ordinariatskonferenz festgelegt. Pastorale Entwicklung 2034: Im Rahmen der pastoralen Entwicklung 2034 erfolgt derzeit eine zukunftsorientierte Neustrukturierung von Pfarreiengemeinschaften im Bistum Regensburg. Diözesansteuerausschuss: Die Mittel für Renovierungs- und Investitionsmaßnahmen werden innerhalb der geltenden Förderrichtlinien im Rahmen des Diözesanhaushalts durch den Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs freigegeben. Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst: Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst entscheidet über Um- und Neugestaltung von Kirchen und anderen Sakralräumen. Bischöfliche Baukommission: Die Bischöfliche Baukommission behandelt Anträge und Fragen im Zusammenhang mit Gebäuden und Liegenschaften, die sich im Eigentum von Katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen im Bistum Regensburg befinden und aus Sicht der Stiftungsaufsicht behandelt werden müssen. Immobilienmanagement: Die Hauptabteilung 8 Immobilienmanagement mit den Abteilungen A1 Planen und Bauen, A2 Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie A3 Betrieb und Unterhalt, steht für die Etablierung eines umfassenden und integrierten Immobilienmanagements für das Bistum Regensburg. Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden von Kirchenstiftungen werden durch die Kirchenverwaltung initiiert und durch die Abteilung Planen und Bauen begleitet (sh. Kap. C). A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg

16 Stand 01.01.2025 Katholische Kirchenstiftung: Die Katholische Kirchenstiftung, vertreten durch die Kirchenverwaltung, ist verantwortlich für Pflege und Erhalt des kirchlichen Gebäudebestands (sh. Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayrischen (Erz-) Diözesen (KiStiftO) in der Fassung vom 1. August 2024). Pfarrgemeinderat: Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören. Entsprechenden Anträgen an die kirchliche Stiftungsaufsicht fügt der KV-Vorstand dem KV-Beschluss die Stellungnahme des PGR bei (siehe KiStiftO, Art. 24, Abs. 4). Stabsstelle Arbeitssicherheit: Die Stabsstelle Arbeitssicherheit ist für die Beratung der Pfarreien hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zuständig. Dies betrifft unter anderem Gebäude und bauliche Gegebenheiten, sofern dort Vorhaben aus der staatlichen Arbeitsschutzgesetzgebung (z.B. Arbeitsstättenverordnung) und/oder aus den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen sind. bistum-regensburg.de/bistum/einrichtungen-a-z/stabsstelle-arbeitssicherheit Fachstelle Umwelt & ökosoziale Gerechtigkeit: Die Fachstelle Umwelt & ökosoziale Gerechtigkeit in der Hauptabteilung Seelsorge tritt bei Baumaßnahmen für die Berücksichtigung ökologischer Kriterien im Sinne von Laudato Si‘ ein. Geleitet wird die Fachstelle von dem/r Umweltbeauftragten. Im Haushalt ist ein Klimafonds für die Förderung geringinvestiver Maßnahmen bewilligt. www.oekosoziales-bistum-regensburg.de/mitmachen-beim-klimaschutzkonzept Fachstelle Klimaschutzmanagement: Die Fachstelle Klimaschutzmanagement in der Hauptabteilung ‚Zentrale Aufgaben‘ tritt bei Baumaßnahmen zusammen mit der Fachstelle Umwelt & ökosoziale Gerechtigkeit für die Berücksichtigung ökologischer Kriterien im Sinne von Laudato Sí ein. Geleitet wird die Fachstelle von dem/r Klimaschutzmanager/in. E-Mail: klimaschutz(at)bistum-regensburg.de www.oekosoziales-bistum-regensburg.de/klimaschutzkonzept

17 Wirtschaftliche Baubetreuung: (z.B. Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH) Den Katholischen Kirchenstiftungen und Pfründestiftungen der Diözese Regensburg wird empfohlen, für Baumaßnahmen mit einem Bauvolumen über 500.000,00 EUR die wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen zu beauftragen. Dadurch sollen Kirchenverwaltungen, Pfarrer und Kirchenpfleger in der Verantwortung der Durchführung von Baumaßnahmen entlastet werden. Des Weiteren soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Bauherrn, den Architekten- und Ingenieurbüros, Firmen, Förderbehörden und der Diözese Regensburg, auch im Hinblick einer Qualitäts- und Kostensicherheit, erreicht werden. Wesentliche Aufgaben der Wirtschaftlichen Baubetreuung: - Prüfung und Einreichung der Planungs- und Kostenunterlagen - Einreichung von Förderanträgen - Erstellung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie der Bauverträge - Erstellung von Finanzierungsplänen - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben - Kostenkontrolle - Qualitätskontrolle - Bautenstandskontrolle - Abrechnung der Baumaßnahme, auch gegenüber den Förderbehörden Für die wirtschaftliche Betreuung wird z.B. ein Honorar in Höhe von 3 % fällig (als anrechenbare Kosten werden die Bruttokosten der Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 zugrunde gelegt), zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diözesan-Caritasverband: Der Diözesan - Caritasverband stellt für alle Kindertageseinrichtungen die unter kirchlicher Trägerschaft der Pfarreien sind, eine Fachberatung zur Seite. Dabei werden Fortbildungsveranstaltungen und vor allem individuelle Beratungen durchgeführt. Themen sind dabei neben gesetzlichen Bestimmungen auch pädagogische und religionspädagogische Schwerpunkte sowie Qualitätsmanagement. Orgelbeauftragter: Bei Orgelneubau bzw. Orgelumbauten ist der Beauftragte für das Orgelwesen (Diözesanreferat Kirchenmusik) zur Erstberatung einzuschalten. Durch den Beauftragten für das Orgelwesen werden die grundsätzlichen Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise festgelegt. Die künstlerische Gestaltung des Orgelprospektes wird durch den Orgelbeauftragten begleitet und in der Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Für die technische Umsetzung wird der Orgelbeauftragte das Hinzuziehen eines Orgelsachverständigen empfehlen (siehe Kapitel C 2.7 „Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten“).

18 Stand 01.01.2025 Orgelsachverständiger: Die konkrete Planung und Disposition einer neuen Orgel bzw. eines Orgelumbaues wird nach Festlegung der grundsätzlichen Vorgaben (siehe Orgelbeauftragter) durch einen Orgelsachverständigen begleitet. Der Orgelsachverständige steht der Kirchenstiftung im gesamten Verfahren zur Seite. Er erarbeitet eine Ausschreibung, legt eine Firmenliste fest, erstellt nach Vorliegen der Angebote ein Vergabegutachten, betreut die Vertragsgestaltung mit dem Orgelbauer und nimmt die erbrachte Leistung an der Orgel nach Fertigstellung ab. Darüber hinaus berät der Orgelsachverständige in allen Fragen zur Wartung und zu Wartungsverträgen. Der Abschluss von Wartungsverträgen wird durch den Orgelsachverständigen verbindlich geprüft. www.kirchenmusik-regensburg.de/wissenswertes/orgeln Glockensachverständige: Der Glockensachverständige berät die Kirchenstiftungen in allen Fragen zum Bereich der Glocken. Die Beratung durch den Glockensachverständigen ist für die Kirchenstiftungen kostenlos. E-Mail: kirchenmusik@bistum-regensburg.de Weitere Informationen zur Glockensachberatung: www.kirchenmusik-regensburg.de/wissenswertes/glocken Abteilung Kunst und Denkmalpflege: Die Abteilung Kunst und Denkmalpflege mit den Kunstsammlungen des Bistums Regensburg gehört zur Hauptabteilung Seelsorge. Zentrale Aufgabe ist die Kunstvermittlung mit der Konzeption der kirchlichen Museen und des Forschungszentrums für religiöse Alltagskultur, in regionalen und überregionalen Ausstellungen sowie mit zielgruppenorientierten Angeboten. Weitere Schwerpunkt sind die Sammlungspflege der bewahrten Kunstobjekte, die Beratung der Pfarreien im Bereich der Erhaltung und Pflege beweglicher Kunst- und Kulturgüter sowie die Inventarisation der Pfarreien des Bistums. Ansprechpartner finden Sie in den Fachbereichen „Kunst und Kunstvermittlung“ (mit der Fachstelle „Religiöse Volkskunst“), „Verwaltung und Sammlungskuratie“, „Denkmalpflege und Inventarisation“ sowie „Präventive Konservierung und Restaurierung“. www.bistumsmuseen-regensburg.de Abteilung Pfarreienunterstützung: Die Abteilung Pfarreienunterstützung in der Hauptabteilung Pastorales Personal und Pfarreienunterstützung bietet den Kirchenstiftungen vor Ort Unterstützung bei unterschiedlichen Herausforderungen im Verwaltungsbereich an. Die Unterstützung erfolgt in Form von Verwaltungskoordination und Verwaltungsleitung auf freiwilliger Basis. Konkrete Informationen zum Dienstleistungsangebot der Pfarreienunterstützung erhalten Sie auf folgender Webesite: www.sinnstiftung-regensburg.de

19 Auf der Webseite finden Sie Informationen zu Finanzen und Verwaltung für die Pfarreien und die Ansprechpartner für die unterschiedlichen Themen. Dies sind insbesondere Ansprechpartner für das umfangreiche subsidiäre Dienstleistungsangebot der Diözese Regensburg für die Kirchenstiftungen zur Pfarreienunterstützung und zentralen Buchhaltung.

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21 3.1 Bischöfliche Finanzkammer allgemein Die Bischöfliche Finanzkammer ist unter anderem für die Verwaltung des Haushalts des Bistums Regensburg verantwortlich. Sie kann die Gelder nicht nach eigenem Ermessen verwenden und vergeben. Die Diözese ist an vorgegebene Haushaltsgrundsätze gebunden, die in der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände der Bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVS) klar geregelt sind. Demnach wird vom Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs jährlich ein Haushaltsplan beschlossen, in dem die Verwendung der Mittel festgesetzt ist. 3.2 Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen Postanschrift: Diözese Regensburg KdöR Bischöfliche Finanzkammer Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse Finanzierung und Zuschusswesen Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Leitung: Erwin Saiko Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Hauptabteilung Finanz- und Vermögensverwaltung Wolfgang Bräutigam stellvertrender Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung

22 Stand 01.01.2025 Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen: Hildegard Fröschl E-mail: hildegard.froeschl@bistum-regensburg.de Dekanate: Kelheim, Geisenfeld-Pförring, Deggendorf-Viechtach, Straubing-Bogen Aleks Hensch E-mail: aleks.hensch@bistum-regensburg.de Dekanate: Laaber-Regenstauf, Donaustauf-Schierling, Cham, Nabburg-Neunburg Eva Garrelfs E-mail: eva.garrelfs@bistum-regensburg.de Michael Scheuerer E-mail: michael.scheuerer@bistum-regensburg.de Dekanate: Regensburg, Landshut, Dingolfing-Eggenfelden, Straubing-Bogen, Deggendorf-Viechtach Daniel Zimmermann E-mail: daniel.zimmermann@bistum-regensburg.de Dekanate: Regensburg, Laaber-Regenstauf, Amberg-Sulzbach, Schwandorf, Neustadt-Weiden, Tirschenreuth-Wunsiedel Daniel Zimmermann Aleks Hensch Hildegard Fröschl Michael Scheuerer 3.3 Bistumskarte Michael Scheuerer, Daniel Zimmermann

23 3.4 Bischöfliche Finanzkammer - Sachgebiet Versicherungen Ansprechpartner/in für Versicherungsschäden an Gebäuden: Claudia Fleischmann E-Mail: versicherungen@bistum-regensburg.de Tel.: 0941-597-1114 Grundsätzlich gilt, dass jeder Versicherungsschaden unverzüglich nach Bekanntwerden der Bischöflichen Finanzkammer, Sachgebiet Versicherungen, mit den hierzu notwendigen Unterlagen (Schadensmeldung/-schilderung, Nachweise) angezeigt werden muss. Um Fristen in eiligen Schadensangelegenheiten (z.B. Klagefristen) und ggf. auch eine schnellstmöglich notwendige Beauftragung eines Sachverständigen zu gewährleisten, sollten die Schäden zusätzlich telefonisch unter 0941-597-1114 (im Vertretungsfall LIGA Gassenhuber Versicherungsagentur: 089-641895-35) vorangemeldet werden. Unter dem Kapitel G, Downloadbereich steht eine Informationsbroschüre über die Vorgehensweise nach Eintritt eines Schadensfalles in der Gebäude-/Inhaltssicherung zur Verfügung (InfoGebäudeInhaltsversicherung.pdf).

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25 In der Hauptabteilung Immobilienmanagement werden alle Handlungsfelder im Bereich kirchlicher Immobilien gebündelt, um das zu betreuende Immobilienportfolio zukunftsfähig, werthaltig und wirtschaftlich zu entwickeln. Innerhalb der Hauptabteilung Immoblienmanagement werden die daraus resultierenden Aufgaben in den Abteilungen Planen und Bauen, Betrieb und Unterhalt sowie Verwaltung von Grundstücken und Immobilien wahrgenommen. Organisation und Kontakt Hauptabteilung Immobilienmanagement Leitung: Christian Balletshofer Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg E-mail: christian.balletshofer@bistum-regensburg.de Abteilung 1, Planen und Bauen Leitung: Paul Höschl Abteilung 2, Betrieb und Unterhalt Leitung: Cornelia Hartl Abteilung 3, Verwaltung von Grundstücken und Immobilien Leitung: Maximilian Gahr A 4 Immobilienmanagement

26 Stand 01.01.2025 Abteilung 1: Planen und Bauen Die Abteilung Planen und Bauen berät die katholischen Kirchenstiftungen des Bistums Regensburg in baufachlichen Fragen. Dabei wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Kirchenverwaltungen den vorhandenen Gebäudebestand fachgerecht zu pflegen, zu unterhalten und bedarfsgerecht zu optimieren sowie Perspektiven für einen zukunftsfähigen Erhalt der benötigten Gebäudestrukturen aufzuzeigen. Baumaßnahmen am kirchlichen Gebäudebestand müssen wirtschaftlich vertretbar sein und sollen in angemessener Qualität ausgeführt werden. Dafür ist eine qualitativ hochwertige Planung maßgeblich. Bei Kirchengebäuden wird besonderer Wert auf den sensiblen Umgang mit vorhandener Bausubstanz gelegt. Energetische Aspekte, wie die Reduzierung des Energiebedarfs im kirchlichen Gebäudebestand, werden als aktueller Handlungsauftrag gesehen. In Kurzform lässt sich der Leistungsbereich bei der Bearbeitung von einzelnen Baumaßnahmen auf zwei Hauptpositionen zusammenfassen: - Baufachliche Beratung im Rahmen eines Erstbesuchs - Baufachliche Prüfung der Planungs- und Kostenunterlagen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in diesen Belangen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Verfügung. Darüber hinaus werden durch die Abteilung Planen und Bauen auch Baumaßnahmen der Diözese selbst und weiterer kirchlicher Rechtsträger betreut. Abteilung 2: Betrieb und Unterhalt Die Abteilung Betrieb und Unterhalt betreut die kirchlichen Gebäude der Diözese im Sinne der Eigentümerverantwortung und Betreiberpflichten. Abteilung 3: Verwaltung von Grundstücken und Immobilien Über die Abteilung Verwaltung von Grundstücken und Immobilien werden das Portfoliomanagement sowie alle Grundstücksangelegenheiten ortskirchlicher Stiftungen und weiterer kirchlicher Rechtsträger geregelt.

27 Leitung Diözesanarchitekten: Günther Augsburger Sabine Faderl Martina Hackl Marc Hiller Tom Kristen Thomas Neft Markus Perschke Anna Pirzer Regina Schober Frank Seeger Martin Viertl Vertragswesen: Ute Astfalk Susanne Jobst Sekretariat Vertragswesen: Martina Bleicher Saskia Schötzigk Datenerfassung: Albert Fuchs Beate Lautenschlager Paul Höschl Bischöflicher Baudirektor Jan Hochgeschurz Stellvertretender Leiter Marc Hiller Martina Hackl Frank Seeger Sabine Faderl Martin Viertl Günther Augsburger Tom Kristen Regina Schober 4.1 Organigramm Abteilung 1, Planen und Bauen 4.2 Bistumskarte Techn. Assistenz Leitung: N.N. Sekretariat: Renate Halb Hildegard Jobst Martina Kirsch

28 Stand 01.01.2025 Marc Hiller Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1186 E-mail: marc.hiller@bistum-regensburg.de Dekanat Tirschenreuth-Wunsiedel, Dekanat Neustadt-Weiden Jan Hochgeschurz Dipl. Ing. (Univ.) – Architekt Stellvertretender Leiter Telefon: 0941-597-1191 E-mail: jan.hochgeschurz@bistum-regensburg.de Paul Höschl Dipl. Ing. (FH) – Architekt BDA a.o. Bischöflicher Baudirektor Telefon: 0941-597-1181 E-mail: paul.hoeschl@bistum-regensburg.de Postanschrift Bischöfliches Ordinariat Immobilienmanagement, Planen und Bauen Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Telefon: 0941-597-1180 Telefax: 0941-597-1190 E-Mail: planenundbauen@bistum-regensburg.de Günther Augsburger Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1184 E-mail: guenther.augsburger@bistum-regensburg.de Dekanat Geisenfeld-Pförring, Dekanat Kelheim Martina Hackl Dipl. Ing. (Univ.) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1185 E-mail: martina.hackl@bistum-regensburg.de Dekanat Amberg-Sulzbach, Dekanat Schwandorf, Dekanat Laaber-Regenstauf 4.3 Kontakt Sabine Faderl Dipl. Ing. (FH) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1195 E-mail: sabine.faderl@bistum-regensburg.de Dekanat Donaustauf-Schierling, Dekanat Cham, Dekanat Laaber-Regenstauf Speichergasse 3 Standort

29 Tom Kristen Dipl. Ing. (FH) - Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1171 E-Mail: tom.kristen@bistum-regensburg.de Dekanat Straubing-Bogen, Dekanat Landshut, Dekanat Deggendorf-Viechtach Martin Viertl Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1172 E-mail: martin.viertl@bistum-regensburg.de Dekanat Regensburg Stadt, Dekanat Straubing-Bogen, Dekanat Deggendorf-Viechtach Markus Perschke Dipl. Ing. (FH) Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1187 E-mail: markus.perschke@bistum-regensburg.de Diözesaneigene und diözesannahe Gebäude Regina Schober Dipl. Ing. (FH) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1192 E-mail: regina.schober@bistum-regensburg.de Dekanat Landshut, Dekanat Dingolfing-Eggenfelden Frank Seeger Dipl. Ing. (FH) Diözesaningenieur Telefon: 0941-597-1194 E-Mail: frank.seeger@bistum-regensburg.de Dekanat Nabburg-Neunburg, Dekanat Cham Thomas Neft Dipl. Ing. (FH) - Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1172 E-mail: thomas.neft@bistum-regensburg.de Diözesaneigene und diözesannahe Gebäude Anna Pirzer Dipl. Ing. (Univ.) - Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1196 E-mail: anna.pirzer@bistum-regensburg.de Diözesaneigene und diözesannahe Gebäude

30 Stand 01.01.2025 Vertragswesen Susanne Jobst Sachbearbeiterin für Vertragswesen Telefon: 0941-597-1198 E-mail: susanne.jobst@bistum-regensburg.de Geisenfeld-Pförring, Kelheim, Regensburg Stadt, Straubing-Bogen, Landshut im Bistum Regensburg, Deggendorf-Viechtach, Dingolfing-Eggenfelden, Diözesaneigene und Diözesannahe Gebäude Ute Astfalk Dipl. Ing. (FH) - Architektin Sachbearbeiterin für Vertragswesen Telefon: 0941-597-1183 E-mail: ute.astfalk@bistum-regensburg.de Tirschenreuth-Wunsiedel, Neustadt-Weiden, Amberg-Sulzbach, Schwandorf, NabburgNeunburg, Cham, Laaber-Regenstauf, Donaustauf-Schierling

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33 5.1 Mitglieder / Vortragende Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: - Msgr. Dr. Roland Batz, Generalvikar, Vorsitzender - Prälat Dr. Franz Frühmorgen, Dompropst - Dr. Walter Zahner, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge - Msgr. Dr. Werner Schrüfer, Domvikar, Künstlerseelsorger - Erwin Saiko, Bischöflicher Finanzdirektor - Wolfgang Bräutigam, Stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor - Christian Balletshofer, Leiter der Hauptabteilung Immobilienmanagement - Dr. phil. Maria Baumann, Diözesankonservatorin - Paul Höschl, Bischöflicher Baudirektor - Jan Hochgeschurz, Stellvertretender Leiter Planen und Bauen - N.N., Leiter Fachstelle Liturgie - Dr. phil. Christian Dostal, Diözesanmusikdirektor - Prof. Dr. Birgit Eiglsperger, Lehrstuhl für Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung an der Uni Regensburg - Helmut Langhammer, Bildhauer Als Vortragende ohne Stimmrecht gelten Mitarbeiter folgender Beteiligter: - Immobilienmanagement, Planen und Bauen 5.2 Termine Sitzungstermine finden alle 3 bis 4 Monate statt. A 5 Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst

34 Stand 01.01.2025 5.3 Aufgaben Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst beschäftigt sich mit den Fragen zur liturgischen Ausstattung, der künstlerischen Gestaltung von Kirchenräumen sowie mit Orgelbaumaßnahmen. Als Grundlage für die Beurteilung dienen bei Um- und Neugestaltungen von Kirchenräumen die Stellungnahme zum Erstbesuch sowie die liturgischen Vorgaben und Standards (siehe Kapitel „E Liturgische Vorgaben“). Die Beschlüsse der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst vom 15. März 2019 mit Änderungen vom 01. September 2024. - Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst, Geschäftsordnung vom 18. März 2019.

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37 6.1 Mitglieder / Vortragende Die Bischöfliche Baukommission besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: - Christian Balletshofer, Leiter der Hauptabteilung Immobilienmanagement, Vorsitzender - BGR Johann Ammer, stv. Generalvikar - Erwin Saiko, Bischöflicher Finanzdirektor - Dr. Walter Zahner, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge - Alfred Wölfl, Dekan - Alexander Hösl, Dekan - Martin Schafbauer, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Mitglied Steuerausschuss - Wolfgang Bräutigam, Stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor - Paul Höschl, Bischöflicher Baudirektor - Jan Hochgeschurz, Stellvertretender Leiter Planen und Bauen Als Vortragende ohne Stimmrecht gelten Mitarbeiter folgender Beteiligter: - Bischöfliche Finanzkammer, Finanzierung und Zuschusswesen - Immobilienmanagement, Planen und Bauen - Immobilienmanagement, Verwaltung von Grundstücken und Immobilien - Gäste ohne Stimmrecht 6.2 Termine Sitzungstermine finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt. Die Termine und die entsprechenden Einreichungsfristen werden vorab im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Unterlagen sind fristgerecht einzureichen. A 6 Bischöfliche Baukommission

38 Stand 01.01.2025 6.3 Aufgaben Die Bischöfliche Baukommission entscheidet über Neu- und Erweiterungsbauten einschließlich gegebenenfalls damit zusammenhängender Grundstücksfragen. Sie beurteilt außerdem Gesamtbetrachtungen des Gebäudebestands einer Pfarrei und gibt Handlungsempfehlungen. Sie legt Vorgaben allgemeiner Art zu Neu- und Erweiterungsbauten fest (Raumprogramme und Kosten z.B. Obergrenzen). Außerdem werden grundsätzliche Richtlinien zum Bauen erarbeitet (z.B. allgemeine Richtlinien zum Erhalt des kirchlichen Gebäudebestandes, zur Barrierefreiheit, zu energetischen Fragen). Die Beschlüsse der Bischöflichen Baukommission haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Baukommission vom 18.05.2015 mit Änderung vom 01.09.2024. - Bischöfliche Baukommission, Geschäftsordnung vom 10.06.2015

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41 B Gesamtbetrachtung

42 Stand 01.01.2025 B Gesamtbetrachtung B 1 Zielvorgaben B 2 Allgemeine Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand 2.1 Klassifizierung von Bestandsgebäuden 2.2 Bestandsentwicklung / Standortanalyse 2.3 Rahmenbedingungen / Parameter 2.4 Pfarrhäuser 2.5 Pfarr- und Jugendheime 2.6 Richtlinien für Kindertageseinrichtungen B 3 Betrachtung und Analyse des Gebäudebestandes der Pfarreien 3.1 Durchführung einer Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes 3.2 Abwägungsprozess zum Umgang mit Bestandsgebäuden 45 45 Kapitel B befindet sich aktuell in der Überarbeitung

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44 Stand 01.01.2025

45 B 2 Allgemeine Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand 2.1 Klassifizierung von Bestandsgebäuden Bei der Klassifizierung des Bestandes ist ein Gebäude nie isoliert zu betrachten. Die Bischöfliche Baukommission beschäftigt sich neben der Beurteilung von konkreten Baumaßnahmen in den Pfarreien z.B. auch mit der Erarbeitung von allgemeinen Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand in der Diözese Regensburg. Sie enthalten grundlegende Vorgaben, die für die Instandhaltung des Bestands und die künftige Entwicklung des kirchlichen Gebäudebestands maßgeblich sind. Grundlage für die Darstellung eines bedarfsgerechten und notwendigen Gebäudebestands einer Pfarrei ist die Klassifizierung der vorhandenen Gebäude: Primäre Gebäudestruktur einer Pfarrei: - Pfarrkirche - Sonstige bestehende Kirchen - Pfarrhaus (Kategorie A/B) - Pfarr- und Jugendheim Sekundäre Gebäudestruktur einer Pfarrei: - Kindertagesstätte - Altenheime und sonstige Einrichtungen der Seelsorge und des caritativen Wirkens Tertiäre Gebäudestruktur einer Pfarrei - Sonstige Gebäude (z.B. Benefiziatenhaus, ehem. Schwesternhaus, Wohngebäude) Grundsätzliche Anmerkungen zu vorgenannter Gliederung: Sakrale Gebäude stehen grundsätzlich nicht zur Disposition (Abbruch oder Veräußerung). Im begründeten Ausnahmefall ist die Entscheidung der Bistumsleitung relevant.

46 Stand 01.01.2025 Das Vorhalten eines Gebäudes für eine Nutzung, die nicht oder nicht auf Dauer gesichert ist, kann aus wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten nicht vertreten werden. Gebäudebestand, der nicht dem Bedarf entspricht, sollte bedarfsgerecht gemacht werden (Neubau, Erweiterung, Rückbau, Abbruch, Verkauf, Vergabe im Erbbaurecht).

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48 Stand 01.01.2025

49 C

50 Stand 01.01.2025 C Einzelne Baumaßnahme C 1 Zielvorgaben C 2 Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen 2.1 Projektablauf 2.2 Erstbesuch 2.3 Vorbereitung 2.4 Durchführung 2.5 Fertigstellung 2.6 Baumaßnahmen an Kindertagesstätten 2.7 Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten 2.8 Um- und Neugestaltungen der Kircheninnenräume 2.9 Baurechtsfragen C 3 Diözesane Raumprogramme für Neubauten 3.1 Pfarrhäuser 3.2 Pfarr- und Jugendheime 3.3 Kindertageseinrichtungen C 4 Kostenobergrenzen für Neubauten 4.1 Pfarrhäuser 4.2 Pfarr- und Jugendheime 4.3 Kindergärten (Pauschale Förderung) C 5 Förderrichtlinien der Diözese Regensburg 5.1 Zuschussrichtlinien 5.2 Zusätzliche Zuschussrichtlinien der Diözese Regensburg 5.3 Fördermöglichkeiten bei Baudenkmälern 53 55 55 64 66 70 73 76 78 80 84 87 87 94 98 101 102 104 106 109 109 117 125

51 127 127 129 131 131 133 133 133 133 134 134 134 C 6 Externe Planungspartner 6.1 Architekten 6.2 Fachplaner und SiGeKo 6.3 Restauratorische Fachbauleiter 6.4 Künstler C 7 Externe Fachstellen 7.1 Kommunale und staatliche Genehmigungsbehörden 7.2 Regierung 7.3 Staatliche Bauämter 7.4 Denkmalschutzbehörden 7.5 Fachstelle für Bodenarchäologie 7.6 Naturschutzbehörde

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53 C 1 Zielvorgaben Mit der Betrachtung des Einzelobjekts, also der einzelnen, konkreten Baumaßnahme, werden in den diözesanen Baurichtlinien alle im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen relevanten Aspekte im Bereich des kirchlichen Bauens dargestellt. Inhaltlich sollen die Baurichtlinien nicht die geltenden Baugesetze, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und sonstiges Recht wiederholen, vielmehr geht es um die Darstellung und Erläuterung der Vorgaben, welche die geforderte Qualität und Ausführung von Leistungen betreffen sowie einer umfassenden Dokumentation der derzeit geltenden Richtlinien im Bereich Raumprogramme, Kostenobergrenzen und Zuschussrichtlinien. Darüber hinaus wird die Vernetzung der im Rahmen von kirchlichen Bauvorhaben möglichen beteiligten internen und externen Partner und Fachstellen beleuchtet.

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55 C 2 Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung kirchlicher Baumaßnahmen ist ein geregelter Projektablauf. Baumaßnahmen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad eingeteilt und unterschiedlich behandelt. 1. Maßnahmen von geringer Schwierigkeit (kleiner Maßnahmenumfang) 2. Maßnahmen von mittlerer Schwierigkeit (Standardmaßnahme) 3. Maßnahme von erhöhter Schwierigkeit (umfangreiche und komplexe Maßnahmen) Der Weg einer Baumaßnahme von Beginn bis zur Fertigstellung wird Schritt für Schritt in dem jeweiligen Projektablaufplan dargestellt und zeigt die Zuständigkeiten innerhalb der einzelnen Planungs- und Bauphasen auf. Die Vorbereitung, Planung und Abwicklung von Baumaßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber, der Abteilung Planen und Bauen und dem Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen. In Sonderfällen können weitere Fachstellen in diesen Prozess eingebunden werden (z.B. Diözesan-Caritasverband). Die in einer Baumaßnahme handelnden Kirchenstiftungen sind Bauherren und werden von den zuständigen Fachstellen der Diözese fachlich beraten. Das Hauptaugenmerk in dieser Beratungstätigkeit liegt in der fachlichen Begleitung der Vorbereitung und Planung einer konkreten Baumaßnahme. Nach erfolgter stiftungsaufsichtlicher Genehmigung bringt die jeweilige Kirchenstiftung eine Baumaßnahme, zusammen mit ihren beauftragten externen Planungspartnern, selbstständig bis zum Abschluss, der mit der Bestätigung der Kostenfeststellung erfolgt. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen liegt beim Bauherrn. Die vom Bauherrn beauftragten Planungspartner (Architekt und Fachplaner) verpflichten sich im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich für ihren Bauherrn zu handeln. Der Bauherr wird im gesamten Prozess der Planung und Vorbereitung 2.1 Projektablauf

56 Stand 01.01.2025 einer Baumaßnahme durch die Fachstellen der Diözese baufachlich begleitet. Nach Abschluss der Planung erfolgt die Prüfung der eingereichten Planungs- und Kostenunterlagen. Eingeschlossen ist eine belastbare Kostenberechnung, die von den beauftragten Architekten und Fachplanern erstellt wird.

57 Bei Durchführung in Eigenregie der KV 2.1.1 Projektablauf Maßnahme von geringer Schwierigkeit Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden. Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungsplan Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Auswahl Architekt und Fachplaner bzw. Abwicklung in Eigenregie der KV (wird in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement und der KV Kirchenverwaltung Immobilienmanagement Planen und Bauen Stiftungsaufsicht Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch (kann entfallen, Notwendigkeit wird durch das Immobilienmanagement festgestellt) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Finanzierungsplan - Abstimmung mit Behörden - Angebotseinholung bei Durchführung in Eigenregie Anmeldung der Maßnahme Baufachliche Stellungnahme (vereinfacht: ohne KKB bei Durchführung in Eigenregie) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Gewährleistung Prüfung der Angebote festgelegt)

58 Stand 01.01.2025 In Einzelfällen ist eine punktuelle Begleitung erforderlich! 2.1.2 Projektablauf Maßnahme von mittlerer Schwierigkeit Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungsplan Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Auswahl Architekt und Fachplaner Kirchenverwaltung Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch - Bestandsaufnahme - evtl. Gesamtbetrachtung des Gebäudebestands Stellungnahme zu Erstbesuch - Definition der Maßnahmen - Hinweise zum Verfahren Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen, Finanzierungsplan - Voruntersuchung und Abstimmung mit Behörden - Vorlage der Planung in Baukommission / Kunstkommission Anmeldung der Maßnahme Baufachliche Stellungnahme Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Gewährleistung Prüfung der Planungs- und Kostenunterlagen Immobilienmanagement Planen und Bauen Stiftungsaufsicht Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden.

59 Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement Kirchenverwaltung 2.1.3 Projektablauf Maßnahme von erhöhter Schwierigkeit Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KVBeschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungsplan Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Auswahl Architekt und Fachplaner sowie wirtschaftliche Baubetreuung Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch - Bestandsaufnahme - evtl. Gesamtbetrachtung des Gebäudebestands Stellungnahme zu Erstbesuch - Definition der Maßnahmen - Hinweise zum Verfahren Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen, Finanzierungsplan - Voruntersuchung und Abstimmung mit Behörden - Vorlage der Planung in Baukommission / Kunstkommission Anmeldung der Maßnahme Baufachliche Stellungnahme Baufachliche Begleitung nach Erfordernis Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Gewährleistung Prüfung der Planungs- und Kostenunterlagen Immobilienmanagement Planen und Bauen wirtschaftliche Baubetreuung Stiftungsaufsicht Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden.

60 Stand 01.01.2025 Bei Maßnahmen von erhöhter Schwierigkeit wird zur Entlastung der Kirchenstiftung die Beauftragung einer „Wirtschaftlichen Baubetreuung“, z.B. durch das Katholische Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH empfohlen.

61 Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit der Bischöflichen Finanzkammer 2.1.4 Projektablauf Maßnahme an Gebäuden der tertiären Gebäudestruktur Auswahl Architekt und Fachplaner Kirchenverwaltung (z.B. vermietete Gebäude) * KWS Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch - Bestandsaufnahme - evtl. Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes Stellungnahme zu Erstbesuch - Definition der Maßnahmen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen, Finanzierungsplan - Voruntersuchung und Abstimmung mit Behörden Fachliche Stellungnahme Wirtschaftlichkeitsberechnung Zusammenstellen der Planungs- und Kostenunterlagen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme: - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle und Kostenfeststellung Gewährleistung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ (Finanzierungsplan) Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Architekt und Fachplaner Stiftungsaufsicht Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden.

62 Stand 01.01.2025 Die Kirchenstiftung hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit des Objekts bzw. der Maßnahme mit einer belastbaren Berechnung bzw. bei größeren Objekten mit einem Gutachten nachzuweisen. Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Sinne der Stiftungsaufsicht werden zur Gänze durch das KWS betreut, einschließlich Erstbesuch und Stellungnahme zum Erstbesuch. Der beauftragte Architekt / Planer erstellt die detaillierten Planungs- und Kostenunterlagen und legt diese zur Genehmigung vor. Nach Abschluss der Maßnahme prüft das KWS die Kostenfeststellung. * siehe Kapitel B 2.1

63 Antrag auf Erstbesuch § 4 (1) Satz 1 Kirchenverwaltung Staatliches Bauamt 2.1.5 Projektablaufplan Gebäude mit staatlicher Baulast Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfest- stellung“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungs- plan Festlegung der Maßnahme / des Maßnahmenumfangs bei gemeinsamen Ortstermin § 4 (1) Satz 6 Erstbesuch - Bestandsaufnahme Stellungnahme zum Erstbesuch - Definition der Maßnahmen - Hinweise zum Verfahren Anmeldung einer Maßnahme beim staatl. Bauamt, § 4 (1) Satz 2 (Stellungnahme zum Erstbesuch) Festlegung des Maßnahmen- umfangs § 4 (1) Satz 3 Auswahl und Beauftragung der beteiligten Planer gemäß der gültigen Vergaberichtlinien Planungsphase für Vorprojekt § 4 (1)+ Planung und Kostenermittlung, § 4 (1) + (2) Bauunterlage Weitere Planung und Durchführung der Maßnahme LPH 5-8 Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung-Verwendungsnachweis Gewährleistung Gewährleistungsverfolgung Anmeldung der Maßnahme Prüfung der Planungs- und Kostenunterlagen Baufachliche Stellung- nahme Kostenübernahmeerklärung stift. Genehmigung Bestätigung und Abschluss der Baumaßnahme Kostenübernahmeerklärung Klärung Finanzierung Abstimmung der Finanzierung / Kostenübernahmeerklärung (Grundlage: Baupflichtvollzugsvertrag - Kirchen von März 2017) [→ S. 320] Immobilienmanagement Planen und Bauen Bischöfliche Finanzkammer Stiftungsaufsicht Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden.

64 Stand 01.01.2025 2.2 Erstbesuch Der Schwerpunkt der baufachlichen Beratung durch die zuständigen Architektinnen und Architekten der Hauptabteilung Immobilienmanagement liegt in der Vorbereitungs- und Planungsphase von Baumaßnahmen. Voraussetzung für die Generierung einer Baumaßnahme ist der Erstbesuch und die entsprechende Beschreibung von Art und Umfang der Maßnahme. Im Rahmen des Erstbesuchs werden Art und Umfang einer Baumaßnahme festgelegt. 2.2.1 Antrag auf Erstbesuch Den Antrag auf Erstbesuch stellt die Kirchenverwaltung in ihrer Funktion als Bauherr, unabhängig von Zuschussfähigkeit und finanzieller Größenordnung. Der Erstbesuch erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen „Antrags auf Erstbesuch“ [→ S. 320] der in Form eines Beschlusses der Kirchenverwaltung an das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Immobilienmanagement, Abteilung Planen und Bauen eingereicht wird. Nach Eingang des “Antrags auf Erstbesuch“ wird die beantragte Baumaßnahme erfasst und zur weiteren Bearbeitung vorgemerkt. 2.2.2 Vorgaben zur Bearbeitung von Erstbesuchen Durch den zuständigen Diözesanarchitekten ist die Differenzierung der Maßnahme nach Schwierigkeitsgrad vorzunehmen, der jeweilige Projektablauf ist entsprechend anzuwenden. Um die Seelsorger im Bistum so weit wie möglich von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit kirchlichen Bauvorhaben zu entlasten, kann pro Pfarrei (inkl. Zugehörigen Exposituren, Benefizien, Filialen und Nebenkirchen) nur eine Baumaßnahme und nicht zwei oder mehr gleichzeitig durchgeführt werden. Ausnahmen: In folgenden Fällen kann eine Ausnahme von dieser Regelung gestattet werden: - bei Notmaßnahmen - vordringlich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht - wenn erhebliche öffentliche Fördermittel (z.B. staatliche Förderprogramme) gebunden sind, die bei einer Verschiebung der Maßnahme verfallen würden - bei Maßnahmen an Pfarrhäusern, die im Rahmen eines Seelsorgerwechsels erforderlich werden

65 In folgenden Fällen kann im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Ausnahme gestattet werden: - wenn der Gebäudebestand eine nacheinander folgende Abwicklung von Baumaßnahmen nicht zulässt - bei Kleinmaßnahmen Im weiteren Verlauf wird der Ablauf einer Maßnahme mittlerer Schwierigkeit beschrieben. Dem zuständigen Diözesanarchitekten soll möglichst unvoreingenommen die Möglichkeit gegeben werden, sich ein umfassendes Bild von der vorhandenen Situation zu machen. Der Diözesanarchitekt muss die Möglichkeit erhalten, sich einen Überblick über den gesamten Gebäudebestand zu verschaffen, damit die beantragte Maßnahme in Relation zur Dringlichkeit und im Kontext des vorhandenen Gebäudebestandes und der pfarrlichen Situation innerhalb der Pfarrei bzw. der Pfarreiengemeinschaft bewertet werden kann. Sollte es erforderlich sein, wird in der Stellungnahme zum Erstbesuch die Anregung gegeben, eine sogenannte Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes als externe Leistung durchführen zu lassen. Mit der Stellungnahme zum Erstbesuch, die nach erfolgtem Erstbesuch durch den Diözesanarchitekten erstellt wird, erhält die Kirchenstiftung eine Dokumentation über den anstehenden Handlungsbedarf inklusive aller notwendigen Informationen zur Beauftragung von externen Architekten und Fachplanern sowie über die Notwendigkeit der Einbindung von internen und externen Fachstellen. Der Erstbesuch stellt einen der wichtigsten Bestandteile der individuellen Beratungstätigkeit dar. In dieser Phase werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine zielorientierte, qualitätsvolle und damit wirtschaftliche Baumaßnahme definiert. Auf dieser Grundlage kann die Auswahl der Planungspartner erfolgen, damit beginnt gleichzeitig die nächste Phase (Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme).

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