17 Wirtschaftliche Baubetreuung: (z.B. Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH) Den Katholischen Kirchenstiftungen und Pfründestiftungen der Diözese Regensburg wird empfohlen, für Baumaßnahmen mit einem Bauvolumen über 500.000,00 EUR die wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen zu beauftragen. Dadurch sollen Kirchenverwaltungen, Pfarrer und Kirchenpfleger in der Verantwortung der Durchführung von Baumaßnahmen entlastet werden. Des Weiteren soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Bauherrn, den Architekten- und Ingenieurbüros, Firmen, Förderbehörden und der Diözese Regensburg, auch im Hinblick einer Qualitäts- und Kostensicherheit, erreicht werden. Wesentliche Aufgaben der Wirtschaftlichen Baubetreuung: - Prüfung und Einreichung der Planungs- und Kostenunterlagen - Einreichung von Förderanträgen - Erstellung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie der Bauverträge - Erstellung von Finanzierungsplänen - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben - Kostenkontrolle - Qualitätskontrolle - Bautenstandskontrolle - Abrechnung der Baumaßnahme, auch gegenüber den Förderbehörden Für die wirtschaftliche Betreuung wird z.B. ein Honorar in Höhe von 3 % fällig (als anrechenbare Kosten werden die Bruttokosten der Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 zugrunde gelegt), zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diözesan-Caritasverband: Der Diözesan - Caritasverband stellt für alle Kindertageseinrichtungen die unter kirchlicher Trägerschaft der Pfarreien sind, eine Fachberatung zur Seite. Dabei werden Fortbildungsveranstaltungen und vor allem individuelle Beratungen durchgeführt. Themen sind dabei neben gesetzlichen Bestimmungen auch pädagogische und religionspädagogische Schwerpunkte sowie Qualitätsmanagement. Orgelbeauftragter: Bei Orgelneubau bzw. Orgelumbauten ist der Beauftragte für das Orgelwesen (Diözesanreferat Kirchenmusik) zur Erstberatung einzuschalten. Durch den Beauftragten für das Orgelwesen werden die grundsätzlichen Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise festgelegt. Die künstlerische Gestaltung des Orgelprospektes wird durch den Orgelbeauftragten begleitet und in der Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Für die technische Umsetzung wird der Orgelbeauftragte das Hinzuziehen eines Orgelsachverständigen empfehlen (siehe Kapitel C 2.7 „Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten“).
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