Gesamtwerk

21 3.1 Bischöfliche Finanzkammer allgemein Die Bischöfliche Finanzkammer ist unter anderem für die Verwaltung des Haushalts des Bistums Regensburg verantwortlich. Sie kann die Gelder nicht nach eigenem Ermessen verwenden und vergeben. Die Diözese ist an vorgegebene Haushaltsgrundsätze gebunden, die in der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände der Bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVS) klar geregelt sind. Demnach wird vom Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs jährlich ein Haushaltsplan beschlossen, in dem die Verwendung der Mittel festgesetzt ist. 3.2 Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen Postanschrift: Diözese Regensburg KdöR Bischöfliche Finanzkammer Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse Finanzierung und Zuschusswesen Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Leitung: Erwin Saiko Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Hauptabteilung Finanz- und Vermögensverwaltung Wolfgang Bräutigam stellvertrender Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung

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