Gesamtwerk

214 Stand 01.01.2025 Besonders für die technischen Einrichtungen in Gebäuden gibt es vorgegebene Intervalle für die Wartung, die genau eingehalten werden müssen: Heizungsanlage, Glockenstuhl, Drainage, Brandschutzanlagen wie Feuerlöscher und Blitzschutz gehören beispielsweise dazu. Auch die elektrischen Anlagen müssen gewartet werden. Ein Schwerpunkt fällt auf den Austausch der Leuchtmittel. Insgesamt wird empfohlen, über die Wartungsintervalle in einem Gebäudebestand genau Buch zu führen. Sicherheit und Werterhalt hängen nicht unerheblich von einer sorgfältigen Pflege und Wartung ab. 7.2 Betreiberpflicht Von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen dürfen keine Gefährdungen für Personen und für die Öffentlichkeit ausgehen. Daher sind der Zustand und die Standsicherheit von Gebäuden und konstruktiven Bauteilen regelmäßig durch qualifizierte Fachleute zu überprüfen. Verantwortlich für die Gebäude und damit auch für die Durchführung sind der jeweilige Eigentümer sowie die Betreiber und Nutzer der Gebäude. Die Diözese Regensburg, vertreten durch die Hauptabteilung 8 – Immobilienmanagement, berät die Kirchenstiftungen hinsichtlich regelmäßiger Untersuchungen bzw. unterstützt bei der Auswahl geeigneter Fachleute. Die Übernahme der direkten Verantwortung für die Gebäude ist damit jedoch nicht verbunden. Gebäude unterliegen Alterungsprozessen, die Veränderungen an Bauteilen und Baustoffen hervorrufen können. Der Umfang und Fortschritt des Alterungsprozesses und daraus hervorgehender Schäden ist von vielen Einflüssen und Bedingungen abhängig, so dass sich dies nicht an einzelnen Faktoren wie Konstruktionsweise, Baustoffen oder Erbauungszeit beurteilen lässt. Hinzu kommen in vielen tatsächlichen Schadensfällen Besonderheiten und Mängel der Konstruktion und Einflüsse der Umgebung. Durch regelmäßige Begehungen, Wartung und Instandhaltung lassen sich Alterungserscheinungen frühzeitig erkennen, reduzieren und verzögern sowie Schäden und Gefahren rechtzeitig erkennen und beheben. In den vergangenen Jahren wurden in Fachkreisen Empfehlungen und Richtlinien erarbeitet, die Hilfestellungen für die Überprüfungen baulicher Anlagen geben. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gebäude von historischen Pfarrhäusern und Kirchen unterschiedlichster Epochen mit denkmalpflegerischen Randbedingungen bis hin zu modernen Bauwerken unterschiedlichster Bauweisen sind die vorhandenen Empfehlungen und Richtlinien aber nur bedingt oder in abgewandelter Form anwendbar. Sie sind mit dem Fokus auf neuzeitliche Konstruktionen erarbeitet worden. Zudem werden in den jeweiligen Regelwerken unterschiedliche Ansätze hinsichtlich des Umfanges der Kontrollen und Überprüfungen dargestellt.

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