215 Für die Anwendung auf die vielfältigen Bauwerke kirchlicher Stiftungen werden angepasste Empfehlungen für eine verantwortliche Vorgehensweise als Hilfestellung aus den vorhandenen Regelwerken erarbeitet. Bis zur Veröffentlichung der Empfehlungen steht Ihnen der/die für Sie zuständige Diözesanarchitekt/in der Abteilung Planen und Bauen im Bischöflichen Ordinariat beratend zur Seite. Grundsätzlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass eine regelmäßige Begehung aller Gebäude einschließlich der Dächer zwingend erforderlich ist, um mögliche Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen. Als Hilfestellung finden Sie im Downloadbereich eine Checkliste zur Gebäudebegehung. [→ S. 320]
RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2