308 Stand 01.01.2025 6.1 Erfassung des Ist-Zustandes Wie auch bei allen anderen Gebäudetypen gilt es im Bereich der Kirchen den Ist-Zustand detailliert aufzunehmen. Energetischer Ist-Zustand Für die Erfassung des Energetischen Ist-Zustandes gelten grundsätzlich die Ausführungen aus Kapitel F 3.1 und 3.2. Im Bereich der Kirchen können jedoch die Angaben zu Baualter und Bedarfsgerechtigkeit nur eingeschränkt (soweit Datenbasis vorhanden) erfasst werden. Baulicher Ist-Zustand Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie Gebäudehülle und Schwachstellen sollten bei den Kirchen von einem Experten aufgenommen und beurteilt werden.
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