Gesamtwerk

61 Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit der Bischöflichen Finanzkammer 2.1.4 Projektablauf Maßnahme an Gebäuden der tertiären Gebäudestruktur Auswahl Architekt und Fachplaner Kirchenverwaltung (z.B. vermietete Gebäude) * KWS Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch - Bestandsaufnahme - evtl. Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes Stellungnahme zu Erstbesuch - Definition der Maßnahmen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen, Finanzierungsplan - Voruntersuchung und Abstimmung mit Behörden Fachliche Stellungnahme Wirtschaftlichkeitsberechnung Zusammenstellen der Planungs- und Kostenunterlagen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme: - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle und Kostenfeststellung Gewährleistung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ (Finanzierungsplan) Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Architekt und Fachplaner Stiftungsaufsicht Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnhme an die Verwaltungskoordination wenden.

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