Kapitel E

265 7. Wenn möglich, Vollzug der Profanierung anlässlich eines letzten Gottesdienstes Bei einem Antrag auf die Profanierung einer Kirche sind also die Punkte 1 a) - d) zwingend zu berücksichtigen. Beim Antrag auf die Profanierung einer (Privat-) Kapelle genügt weiterhin ein formloses Schreiben an den Herrn Generalvikar.

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