319 G Downloadbereich
320 Stand 01.01.2025 G Downloadbereich G 1 Durchführung Baumaßnahme 1.1 „Antrag auf Erstbesuch“ 1.2 „Beauftragung von Planungsleistungen“ 1.3 „Anmeldung der Maßnahme“ 1.4 „Kostenkontrollblatt“ 1.5 „Auftragserteilung“ 1.6 „Kostenfeststellung“ G 2 Energie 2.1 Checkliste: nicht- / gering-investive Maßnahmen 2.2 Förderprogramme G 3 3.1 Staatliche Baulast „Baupflichtvollzugsvertrag - Kirchen“ G 4 4.1 Wartung, Pflege und Unterhalt „Checkliste für Gebäudebegehungen“ 323 323 324
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322 Stand 01.01.2025
323 2.1 Checkliste: nicht- / gering-investive Maßnahmen G 2 Energie Überprüfung der Raumtemperatur mit einem Thermometer; in Büroräumen 19-22°C Optimierung der Heizungssteuerung regelmäßige Wartung der Heizungsanlage für einen effizienten Betrieb hydraulischer Abgleich der Heizung (kann mit jährlicher Wartung der Anlage verbunden werden) Heizkörper regelmäßig entlüften für eine maximale Wärmeabgabe richtiges Lüften zur Einsparung von Heizenergie (zu empfehlen ist Stoßlüften), wichtig: Heizkörperthermostat auf 0-Stellung drehen Überprüfung der Leuchtmittel und Beleuchtungs- steuerung rprüfen Sie mit Hilfe eines rmometers die richtige mtemperatur. In Büroräumen rägt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 e Optimierung der zungssteuerung bringt weitere parungen. r Vorsicht: Da muss ein hmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 e regelmäßige Wartung der zungsanlage ist für einen zienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 jährlichen Wartung der Anlage n mit einem hydraulischen leich der Heizung verbunden den. Auch hier gilt: Lass den hmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 n selbst erledigt werden n zum Teil selbst erledigt werden ss von einem Fachmann durchgeführt werden prüfen Sie mit Hilfe eines mometers die richtige temperatur. In Büroräumen gt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Optimierung der ngssteuerung bringt weitere arungen. Vorsicht: Da muss ein mann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 egelmäßige Wartung der ngsanlage ist für einen enten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 hrlichen Wartung der Anlage mit einem hydraulischen ich der Heizung verbunden en. Auch hier gilt: Lass den mann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 selbst erledigt werden zum Teil selbst erledigt werden von einem Fachmann durchgeführt werden Überprüfen Sie mit Hilfe eines Thermometers die richtige Raumtemperatur. In Büroräumen beträgt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Eine Optimierung der Heizungssteuerung bringt weitere Einsparungen. Aber Vorsicht: Da muss ein Fachmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist für einen effizienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 Die jährlichen Wartung der Anlage kann mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung verbunden werden. Auch hier gilt: Lass den Fachmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden e eines ige roräumen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 gt weitere ein Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 ung der inen lässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 der Anlage ischen rbunden Lass den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 rden n 2°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 e Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 ge n Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Überprüfen Sie mit Hilfe eines Thermometers die richtige Raumtemperatur. In Büroräumen beträgt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Eine Optimierung der Heizungssteuerung bringt weitere Einsparungen. Aber Vorsicht: Da muss ein Fachmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist für einen effizienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 Die jährlichen Wartung der Anlage kann mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung verbunden werden. Auch hier gilt: Lass den Fachmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden s men d 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 itere Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 er ch Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 nlage n den den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8
324 Stand 01.01.2025 2.2 Förderprogramme Um die Energiewende voranzutreiben, werden von Seiten des Bundes und des Freistaates Bayern und mancher Kommunen Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen der energetischen Gebäudeertüchtigung angeboten. Unter http://www.foerderradar.de ist ein themenspezifischer Überblick über Fördermöglichkeiten abzufragen. Da die einzelnen Programme fortlaufend in ihrer Ausrichtung aktualisiert und verändert werden, sind im Förderradar Links zu den übergeordneten Institutionen aufgeführt. Die Förderbedingungen der unterschiedlichen Förderangebote können dort im Einzelnen näher eingesehen werden. Als erster Ansprechpartner im Hinblick auf die möglichen intern und externen Förderungen steht Ihnen das Klimaschutzmanagement des Bistums Regensburg zur Seite. (Interne Fördermöglichkeiten siehe Kapitel C 5.2) elektrische Geräte ganz ausschalten, auch im Stand-By-Zustand wird Energie verbraucht Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden ss ein das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. tung der einen erlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 g der Anlage ulischen verbunden t: Lass den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 erden rledigt werden mann durchgeführt werden
325 Förderung für die Erstellung von Energiekonzepten, die nicht im Förderradar enthalten sind Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Gegenstand der Förderung: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude 1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder 2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Das Programm stellt spezielle Anforderungen an die Energieberater. Diese müssen erweiterte Anforderungen erfüllen und beim BAFA als Energieberater für Nicht-Wohngebäude registriert sein. Die Anforderungen können über den unten dargestellten Link ebenfalls abgerufen werden. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html nachgelesen werden.
326 Stand 01.01.2025 Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Förderfähig sind Gebäude die überwiegend dem Zwecke des Wohnens dienen. Dem Beratungsempfänger ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist. Zusätzlich wird bei der Energieberatung für Wohngebäude auch die Erstellung eines sogenannten iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gefördert. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html nachgelesen werden.
327 Förderung von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Seit dem 2. Mai 2019 können die Ausschreibungsunterlagen der Energienutzungspläne, der Energiekonzepte und der Umsetzungsbegleitungen mit dem Online-Leitfaden unter enp-online.de standardisiert und unbürokratisch erstellt werden. Einzelheiten zur Förderung enthält das Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen. Dieses finden Sie unter: https://www.stmwi. bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/ Bei der Auswahl der Förderprogramme gilt es zu beachten: Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die KfW Fördermittelbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Technologie- und Förderzentrum entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Anspruch auf Vollständigkeit aller Fördermittel besteht nicht. Die genauen Zuwendungsbedingungen sind den entsprechenden Förderprogrammen zu entnehmen und auf die endgültigen Investitionskosten (Ermittlung im Rahmen einer Ausschreibung) sowie den aktuellen Stand der Förderprogramme anzupassen.
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329 Herausgeber: Diözese Regensburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Telefon: +49 941 597-01 E-mail: info@bistum-regensburg.de Vertretung: Die Diözese Regensburg - KdöR - wird vertreten durch den Generalvikar Msgr. Dr. Roland Batz Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 811661749 Redaktion: Hauptabteilung Immobilienmanagement, Abteilung Bauen und Planen Paul Höschl, Bischöflicher Baudirektor © Bischöfliches Ordinariat Regensburg Kapitel F Energieleitlinien: In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Regensburg e.V. Bearbeitung, Layout: Büro für Architektur Peter Krebs Karlsruhe Impressum
330 Stand 01.01.2025 Bilder: Uwe Moosburger, Regensburg und Diözese Regensburg Peter Krebs, Karlsruhe Christoph Panzer, Karlsruhe Luftbilder: Herbert Stolz, Regensburg
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