

32
Stand 01.01.2019
6.3 Aufgaben
Die Bischöfliche Baukommission entscheidet über Neu- und Erweiterungsbauten
einschließlich gegebenenfalls damit zusammenhängender Grundstücksfragen. Sie
beurteilt außerdem Gesamtbetrachtungen des Gebäudebestands einer Pfarrei und gibt
Handlungsempfehlungen. Sie legt Vorgaben allgemeiner Art zu Neu- und Erweiterungs-
bauten fest (Raumprogramme und Kosten z.B. Obergrenzen). Außerdem werden grund-
sätzliche Richtlinien zum Bauen erarbeitet (z.B. allgemeine Richtlinien zum Erhalt des
kirchlichen Gebäudebestandes, zur Barrierefreiheit, zu energetischen Fragen).
Die Beschlüsse der Bischöflichen Baukommission haben unbeschadet der Vorschriften
zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlä-
giger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung
(Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i.
d. F. vom 13. Februar 2015)