

Die Auswahl der oben genannten Planungspartner erfolgte nach Einholen entsprechender Referenzen und
Prüfung der Qualifikationen der einzelnen Fachplaner durch die Kirchenverwaltung.
Dieser Kirchenverwaltungsbeschluss stellt noch keine Beauftragung dar. Es bedarf vielmehr der vertraglichen
Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Planungspartner und der Kirchenverwaltung nach vorherigen
Vertragsverhandlungen des jeweiligen Planungspartners mit dem Bischöflichen Baureferat unter Verwendung der
aktuellen Vertragsmuster. Sämtliche Verträge werden erst wirksam mit Erteilung der stiftungsaufsichtlichen
Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer.
Ort der Sitzung:
Datum der Sitzung:
Zahl der Mitglieder insgesamt:
Zahl der anwesenden Mitglieder:
Stimmenverhältnis:
Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder:
Zustimmung Ablehnung
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Name, Unterschrift
Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands:
Name, Unterschrift
Pfarrsiegel:
Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden:
Bischöfliches Baureferat | Niedermünstergasse 1| 93047 Regensburg
Version | Januar 2017