Pfarrei | Patrozinium:
Kirchenstiftung | Patrozinium:
(Filiale, Expositur, Benefizium)
Dekanat:
Bauwerk:
(Bezeichnung, Ort)
Bauvorhaben:
Firma:
(Name, Adresse)
Gewerk:
Angebotssumme brutto:
Angebot vom:
Bedingungen:
Der Auftrag ist gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan sowie in Abstimmung mit dem Architekturbüro
auszuführen.
Ab einem Auftragswert von 5.000,00 € muss eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt
werden. Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw. eine
Auftragsvergabe nach VOB/A fordern, ist eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
nicht erforderlich.
Es ist eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG (Eindämmung illegaler Beschäftigung im
Baugewerbe) mit vorzulegen.
Skonto von
%
Nachlass von
%
Der Auftrag wird von der Kirchenstiftung entsprechend des vorgenannten Angebotes zur ordnungsgemäßen
Leistungsausführung erteilt
Angebot geprüft:
Ort, Datum
Unterschrift Architekt/Planer
Anerkannt:
Ort, Datum
Unterschrift Auftragnehmer
Auftrag erteilt:
Ort, Datum
Unterschrift
Kirchenverwaltungsvorstand
A U F T R A G S E R T E I L U N G
Zur weiteren Verwendung für das Beschlussbuch
Version | Juli 2018