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Pfarrei | Patrozinium:

Kirchenstiftung | Patrozinium:

(Filiale, Expositur, Benefizium)

Dekanat:

Bauwerk:

(Bezeichnung, Ort)

Bauvorhaben:

Firma:

(Name, Adresse)

Gewerk:

Angebotssumme brutto:

Angebot vom:

Bedingungen:

Der Auftrag ist gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan sowie in Abstimmung mit dem Architekturbüro

auszuführen.

Ab einem Auftragswert von 5.000,00 € muss eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt

werden. Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw. eine

Auftragsvergabe nach VOB/A fordern, ist eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

nicht erforderlich.

Es ist eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG (Eindämmung illegaler Beschäftigung im

Baugewerbe) mit vorzulegen.

Skonto von

%

Nachlass von

%

Der Auftrag wird von der Kirchenstiftung entsprechend des vorgenannten Angebotes zur ordnungsgemäßen

Leistungsausführung erteilt

Angebot geprüft:

Ort, Datum

Unterschrift Architekt/Planer

Anerkannt:

Ort, Datum

Unterschrift Auftragnehmer

Auftrag erteilt:

Ort, Datum

Unterschrift

Kirchenverwaltungsvorstand

A U F T R A G S E R T E I L U N G

Zur weiteren Verwendung für das Beschlussbuch

Version | Juli 2018