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Stand 01.01.2019
Umgang mit Tieren
Tauben:
In den Öffnungen von Dachräumen an Gebäuden und Türmen werden funktionstüchtige
Taubenschutzgitter vorgesehen. Sie sollen aus nichtrostendem Drahtgewebe (V2A,
Durchmesser 1,5 mm) mit höchstens 2 cm Maschenweite bestehen. Es ist darauf zu
achten, dass die Gitter möglichst weit außen angebracht werden, da sonst Vögel in den
verbleibenden Mauernischen nisten und die Fassaden verschmutzen.
Fledermäuse:
Dachstühle und Türme von Kirchen und anderen kirchlichen Gebäuden stellen für
Fledermäuse wichtige Lebensräume dar. Einige Arten sind in Bayern für die Aufzucht der
Jungen nahezu vollständig auf diese ruhigen und warmen Quartiere angewiesen. Um
die Vorkommen von Mausohr, Graues Langohr und Weitere zu erhalten, müssen ihre
Ansprüche bei Sanierungen und Umbauten berücksichtigt werden.
Der Erhalt von Fledermausquartieren ist auch nach dem Artenschutzrecht verpflichtend
(§44 BNatSchG), unabhängig von der Größe und Artzugehörigkeit des Vorkommens.
Mittlerweile liegen umfangreiche Erfahrungen vor, so dass die Belange von Bauerhalt und
Fledermausschutz problemlos vereinbart sind. Ansprechpartner für die artenschutzrecht-
lichen Aspekte der Bauvorhaben sind die unteren und höheren Naturschutzbehörden.
Oft leben Fledermäuse sehr heimlich in Kirchendachböden und Türmen, so dass ihre
Anwesenheit von Mesnern und Kirchenpflegern mitunter gar nicht bemerkt wird. Selbst in
Kirchen mit vergitterten Fenstern können Fledermäuse wohnen, da manchen Arten selbst
kleinste Spalten als Einschlupf genügen.
Da in vielen Regionen Bayerns in der Mehrzahl der Kirchen Fledermausquartiere
bestehen, sollte daher bei folgenden Maßnahmen grundsätzlich im Vorfeld Kontakt zu
den Naturschutzbehörden und / oder den Koordinationsstellen für Fledermausschutz
aufgenommen werden:
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Umbauten und Sanierungen im Dach- und Turmbereich (z.B. statische Sanierungen,
Neueindeckung, thermische Isolierung, Veränderung der Schalllamellen, etc.)
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Einbau von Türen (Feuerschutztüren) oder andere Maßnahmen zum Feuerschutz
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Arbeiten bei denen ein Außengerüst aufgestellt wird (Verstellen der Zuflugöffnung)
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Änderung der Elektronik (Licht) im Kirchendach
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Nächtliches Anstrahlen der Kirche (Neuinstallation oder Änderung der Intensität oder
Ausrichtung der Scheinwerfer)
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Holzschutzmaßnahmen inklusive Begasungen
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Tauben- und Marderabwehr
Auch scheinbar geringfügige Eingriffe können gravierende Auswirkungen haben. Im
Zweifelsfall ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden und / oder der Koordinationsstellen