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Stand 01.01.2019
z. B. bei der Feier der Kindertaufe die Eröffnung im Eingangsbereich, die Wortverkün-
digung am Ambo, der Taufakt am Taufbrunnen und der Abschluss der Feier am Altar. Der
Wechsel von einem Ort zum andern, ggf. in Prozession, sollte ohne Behinderung möglich
sein. Die herkömmlichen Taufbecken dienten in erster Linie der Aufbewahrung des
Taufwassers das ganze Jahr hindurch. Heute wird – außerhalb der Osterzeit – in jeder
Tauffeier das Taufwasser geweiht. Von daher ergeben sich neue Anforderungen und
Möglichkeiten für die Gestalt des Taufbrunnens. Die Symbolik des lebendigen Wassers
kann besonders anschaulich werden, wenn es sich um fließendes Wasser handelt.
Es sollte auch möglich sein, das Taufwasser anzuwärmen, und ggf. in einem Gefäß
aufzufangen. Ein Abfluss für das Taufwasser ist vorzusehen. Höhe, Größe und Gestalt
des Taufbrunnens sollten so bemessen sein, dass die Taufe auch durch Eintauchen in
das Taufwasser erfolgen kann. In der Gesamtkonzeption eines Taufortes sollten auch der
Platz für die Osterkerze und für die heiligen Öle sowie der Behälter für das Weihwasser
mitbedacht werden.
aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 996.
996. Das Baptisterium, d.h. der Ort, an dem die Taufquelle sprudelt oder der Taufstein
aufgestellt ist, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde
der Feier, in der Christen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren
werden. Der Taufbrunnen kann sich in einer eigenen Kapelle innerhalb oder außerhalb
der Kirche befinden oder im Kirchenraum selbst im Blickfeld der Gemeinde aufgestellt
sein. In Zukunft muss er so errichtet werden, dass sich eine größere Zahl von Gläubigen
um ihn versammeln kann.
In Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind, können bei Renovierungen, künstlerischer
Neugestaltung etc. Taufsteine erneuert bzw. neu errichtet werden, wenn die Kirche
ein „Taufrecht“ hat. Dies sind automatisch alle Seelsorgestellen, die in der Bistums-
matrikel von 1997 als Exposituren und Benefizien geführt werden. Bei allen anderen
Kirchen (Filial- und Nebenkirchen oder Kirchen, die in anderen Verzeichnissen evtl. als
Exposituren, Kuratien oder Benefizien geführt werden) ist der Eintrag in der Bistums-
matrikel maßgeblich für die Entscheidung.