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2.2 Altarraum
Altar mit Kredenz, Leuchter und Kreuz
Besteht bereits ein geweihter Steinaltar, so ist dieser zu erhalten. Die Mensa wird nicht
verändert (zugeschnitten, zerteilt, usw.), Standort und Unterbau können verändert
werden. Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein (z.B. keine
Durchbohrungen für Kabel). Ein neuer Altar in Kirchen soll feststehend gebaut werden,
also unentfernbar sein. Material des Altars: normalerweise Naturstein. Andere Materialien
müssen vom Ordinarius (Bischof oder Generalvikar) genehmigt werden. Glas und Holz
scheiden für die Altarplatte aus. In sehr kleinen Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind und
nur einen Hochaltar haben und in denen nur werktags die Messe gefeiert wird, muss
nicht zwingend ein umschreitbarer Altar („Volksaltar“) eingebaut werden. Der Priester
steht dann weiterhin im zweiten Teil der Messe zum Hochaltar. Der zuständige Pfarrer hat
den theologischen Sinn dieser Zelebrationsrichtung (Weggemeinschaft, „Ostung“, „versus
crucem“) der Gemeinde zu erläutern.
Die Kredenz ist seitlich an der Wand zu planen (in der Regel beweglich) und sehr schlicht
zu halten. Sie soll ausreichend groß sein zum Abstellen für Kelch, Hostienschalen, Wein
und Wasser, Lavabo, Messbuch.
Das Altarkreuz steht auf dem Altar oder - wenn es das Vortragekreuz ist - in unmittelbarer
Nähe, also gleich am Altar.
Weiterführende Texte:
aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 48. 922. 975.
48. Der Altar soll entsprechend den rechtlichen Bestimmungen errichtet und gestaltet
sein. Vor allem soll er einen Platz einnehmen, der wirklich den Mittelpunkt des Raumes
bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.
922. An sich wird der Altar Gott allein geweiht, denn ihm allein wird das eucharistische
Opfer dargebracht. Von daher ist der Brauch der Kirche zu verstehen, Gott auch die
Altäre zu weihen, mit denen Heilige geehrt werden sollen. Das drückt der heilige
Augustinus mit den Worten aus: „Keinem der Märtyrer, sondern dem Gott der Märtyrer
errichten wir an den Gedenkstätten der Märtyrer Altäre.“ Dennoch kann der Brauch,
Altäre zu Ehren der Märtyrer Gott zu weihen, wo es angebracht erscheint, beibehalten
werden; man muss jedoch den Gläubigen deutlich erklären, dass der Altar allein Gott
geweiht wird. In neuen Kirchen sollen daher keine Statuen oder Bilder von Heiligen
auf den Altar gestellt werden. Ebenso stelle man Heiligenreliquien, wenn sie das Volk
verehren soll, nicht auf die Altarmensa.