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Stand 01.01.2019
Die vom Bauherrn beauftragten Planungspartner (Architekt und Fachplaner) verpflichten
sich im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich für ihren Bauherrn
zu handeln. Das Bischöfliche Baureferat ist im gesamten Prozess der Planung und
Vorbereitung einer Baumaßnahme beratend tätig. Für die Bischöfliche Finanzkammer
übernimmt das Baureferat nach Abschluss der Planung die Prüfung der Unterlagen, die
mit den Planungs- und Kostenunterlagen vorgelegt wurden. Eingeschlossen ist eine
belastbare Kostenberechnung, die von den beauftragten Architekten und Fachplanern
erstellt wird.