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Stand 01.01.2019
Die Kirchenstiftung hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit des Objekts bzw. der
Maßnahme mit einer belastbaren Berechnung bzw. bei größeren Objekten mit einem
Gutachten nachzuweisen.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Sinne der Stiftungsaufsicht werden zur Gänze
durch das KWS betreut, einschließlich Erstbesuch und Stellungnahme zum Erstbesuch.
Der beauftragte Architekt / Planer erstellt die detaillierten Planungs- und Kostenunter-
lagen und legt diese zur Genehmigung vor.
Nach Abschluss der Maßnahme prüft das KWS die Kostenfeststellung.
* siehe
Kapitel B 2.1