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Bezeichnung des Gebäudetyps
Aufgrund von einheitlichen Bezeichnungen wurde die Einteilung der Bestandsgebäude
nach den allgemeinen Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand (vgl. auch Kapitel B2)
festgelegt.
Warum ist eine genaue Bezeichnung der Gebäude notwendig?
Nicht jedes Gebäude in einer Kirchenstiftung ist gleich. Besonderen Einfluss auf den
Energieverbrauch stellen natürlich die unterschiedlichen Nutzungsarten dar. Eine
deutliche Abgrenzung ist daher zwingend notwendig. Auf diese Weise kann sicherge-
stellt werden, dass alle Liegenschaften auf gleiche Art und Weise eingeteilt werden. Die
angestrebte Vergleichbarkeit ist somit gegeben.
Baualtersbestimmung
Ein weiteres wichtiges Unterscheidungskriterium stellt neben der Gebäudeklassifizierung
die Angabe des Baualters dar. Auf diese Art und Weise können geeignete energetische
Maßnahmen für das Gebäude ausgewählt werden. Denn ein Gebäude aus den 1920er
Jahren ist zumeist in einem anderen energetischen Zustand als ein Gebäude gleicher
Kategorie mit Baujahr 1995.
Folgende Einteilung muss bei der Baualtersbestimmung eingehalten werden:
Klasse Alter
Charakterisierung
1
bis 1918
Standardisierung und Normung der Bauweisen noch nicht weit verbreitet, Dominanz
von Mauerwerksbauten und Fachwerkausführung. Gebäude mit Baujahr 1918 oder
älter stehen mit großer Wahrscheinlichkeit unter Denkmalschutz
2
1919 bis
1948
Verwendung kostengünstiger und einfacher Materialien sowie materialsparender
Konstruktionen, nationale Standardisierung und Normung
3
1949 bis
1978
Einfache Bauweise der Nachkriegszeit, häufig mit Trümmer-Materialien, erste
Mindestanforderung an die Bauweise von Gebäuden (DIN 4108)
4
1979 bis
1994
Erste und zweite Wärmeschutzverordnung als Folge der Ölkrise, von außen
gedämmte Mauerwerksbauten stärker am Markt vertreten
5
1995 bis
2001
3. Wärmeschutzverordnung mit Verschärfungen beim Wärmeschutz und der
Anforderungen in der Heizungsanlage. Die Lebensdauer für Heizungskessel beträgt
nach VDI 2067 20 Jahre. Ein Austausch der Kessel steht bei dieser Baualtersklasse
in absehbarer Zeit bevor
6
ab 2002
Einführung der Energieeinsparverordnung (EneV 2002, 2007, 2009, 2014), moderne
Fassadensysteme und Anlagentechnik, Benutzeroptimierte Auslegung