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Stand 01.01.2019
Die Einteilung soll anhand der folgenden Beispiele erklärt werden:
Baualtersklasse bis 1918:
Gebäude mit Baujahr 1918 oder älter
stehen mit großer Wahrscheinlichkeit
unter Denkmalschutz.
Baualtersklasse 1958 bis 1968:
An Gebäuden, welche in den Jahren 1900
bis 1990 erbaut wurden, sind bereits Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt worden.
Baualtersklasse 1995 bis 2001:
Die Lebensdauer für Heizungskessel beträgt
nach VDI 2067 20 Jahre. Ein Austausch
der Kessel steht bei dieser Baualtersklasse
in absehbarer Zeit bevor.
Muss ich denn das genaue Baualter nicht mehr angeben?
Ergänzend zu dieser Einteilung ist jedoch das konkrete Baujahr der Liegenschaft bei der
Datenerfassung anzugeben.