

128
Stand 01.01.2019
7.5 Diözesan-Caritasverband
Der Diözesan-Caritasverband stellt für alle Kindertageseinrichtungen die unter kirchlicher
Trägerschaft der Pfarreien sind, eine Fachberatung zur Seite. Dabei werden Fortbil-
dungsveranstaltungen und vor allem individuelle Beratungen durchgeführt. Themen sind
dabei neben gesetzlichen Bestimmungen auch pädagogische und religionspädagogische
Schwerpunkte sowie Qualitätsmanagement und Wirtschaftlichkeit.
Im Falle von Neubauten und Erweiterungen wird durch den Diözesan-Caritasverband
eine Stellungnahme erarbeitet, in der der tatsächliche Bedarf anhand von Geburtsstatis-
tiken festgestellt wird. Darüber hinaus werden Aussagen zum Summenraumprogramm
und zu notwendigen Flächen und Nutzungen gemacht.
7.6 Orgelbeauftragter und Orgelsachverständige
Orgelbeauftragter:
Bei Orgelneubau bzw. Orgelumbauten ist der Beauftragte für das Orgelwesen (Diöze-
sanreferat Kirchenmusik) zur Erstberatung einzuschalten. Durch den Beauftragten für
das Orgelwesen werden die grundsätzlichen Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise
festgelegt. Die künstlerische Gestaltung des Orgelprospektes wird durch den Orgel-
beauftragten begleitet und in der Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Für die
technische Umsetzung wird der Orgelbeauftragte das Hinzuziehen eines Orgelsachver-
ständigern empfehlen (siehe Kapitel C 2.8 „Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten“).
Orgelsachverständiger:
Die konkrete Planung und Disposition einer neuen Orgel bzw. eines Orgelumbaues wird
nach Festlegung der grundsätzlichen Vorgaben (siehe Orgelbeauftragter) durch einen
Orgelsachverständigen begleitet. Der Orgelsachverständige steht der Kirchenstiftung im
gesamten Verfahren zur Seite. Er erarbeitet eine Ausschreibung, legt eine Firmenliste
fest, erstellt nach Vorliegen der Angebote ein Vergabegutachten, betreut die Vertrags-
gestaltung mit dem Orgelbauer und nimmt die erbrachte Leistung an der Orgel nach
Fertigstellung ab. Darüber hinaus berät der Orgelsachverständige in allen Fragen zur
Wartung und zu Wartungsverträgen. Der Abschluss von Wartungsverträgen wird durch
den Orgelsachverständigen verbindlich geprüft.