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Stand 01.01.2019
3.5 Dächer / Türme
Dach- / Turmkonstruktionen
Dachtragwerke:
Historische Dachwerke werden erhalten. Daher sind Reparaturen Erneuerungen stets
vorzuziehen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird der Schadensumfang durch eine
detaillierte Schadenskartierung dargestellt. Als Ergebnis der Voruntersuchung wird ein
schlüssiges Sanierungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich werden schadhafte Anschluss-
punkte der Dachkonstruktion in traditioneller Handwerkstechnik (Versatzung, Verblattung)
wieder hergestellt. Ergänzungen werden querschnittsgleich ausgeführt. Auf den Einbau
von Metallteilen (z.B. Lochbleche, Schlitzbleche, Metallwinkel, geschweißte Formteile)
soll weitgehend verzichtet werden.
Turmhelme:
Die Turmdachkonstruktion wird analog zum Hauptdach überprüft und gegebenen-
falls repariert. Im Besonderen soll die Rückverankerung des Turmhelms geprüft und
fachgerecht hergestellt werden. Auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Turmhelme
soll geachtet werden.
Dachentwässerung
Dachentwässerungen werden, soweit dies die übrigen Verblechungen zulassen, in Kupfer
ausgeführt. Die Materialstärke sollte 0,7 mm nicht unterschreiten. Die Materialstöße
werden handwerklich hergestellt, d.h. Rinnenstöße werden genietet oder gelötet. Klebe-
verbindungen sind ausgeschlossen. Die Falze von Fallrohren werden von der Fassade
abgewandt angeordnet. Rinnenhaken werden aus massivem Kupfer (keine Kupferum-
mantelungen) hergestellt. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus Gusseisen
oder separate Regeneinläufe mit Revisionsöffnung an die Grundleitung angeschlossen.
Die Dachentwässerung wird getrennt von der Drainage über ein frostfrei verlegtes
Rohrleitungsnetz abgeleitet. Die Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation oder
die Vorflut ist mit den zuständigen Behörden abzuklären.
Schneefanggitter
Dachflächen werden, soweit dies die Verkehrssicherungspflicht erfordert, mit Schnee-
fanggittern ausgerüstet. Schneefanggitter werden aus Hartkupfer (nicht kupferummantelt)
ausgeführt. Alle Ausführungsarten sind mit dem Bischöflichen Baureferat abzustimmen.