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3.6 Einbauten
Historische Einbauten, wie z.B. Gestühl, Gestühlspodeste, Schriftenständer, Garderoben,
Lambris oder Wandbespannungen als feste Einbauten, werden erhalten und in
Abstimmung mit den Fachbehörden fachgerecht instand gesetzt.
Gestühlspodest
Als Fußbodenunterbau im Bereich der Gestühlspodeste wird eine ca. 20 - 30 cm tiefe
kapillarbrechende Schicht aus verdichtungsfähigem Schotter vorgesehen. Steht hier
Erdreich an, wird dieses ersetzt. Der ideale Fußbodenaufbau sieht keine Bodenplatte
vor. Eventuell vorhandene Betonunterbauten sollen daher ausgebaut werden. Als
Auflager für die Lagerhölzer werden dann, soweit erforderlich, Betonplatten punktuell
verlegt. Auf den Einbau einer Sperrschicht (z.B Folien, Pappen) ist zu verzichten. Bei
der Erneuerung der Bankpodien werden sämtliche Lagerhölzer und der umlaufende
Randbalken aus Eichenholz gefertigt und mit Schlitzen oder Bohrungen versehen, so
dass eine vollständige Durchlüftung des entstehenden Hohlraumes gewährleistet ist. Für
den Bodenbelag sollen Fichtenholzdielen von min. 18 - 20 cm Breite verwendet werden.
Die Dielen werden stumpf gestoßen bzw. überfälzt. Zum Schutz vor Verwerfungen des
Bodenbelags werden rückseitig in die Dielen Nuten eingefräst. Die Befestigung erfolgt
durch verdeckte Schraubung oder mit Linsenkopfschrauben. Die genaue Ausführung
wird vorab vom beauftragten Architekturbüro zeichnerisch dargestellt und mit dem
Bischöflichen Baureferat abgestimmt. Die Oberflächenbehandlung der Dielen wird auf
die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und erfolgt in Absprache mit dem
Bischöflichen Baureferat.