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Stand 01.01.2019
3.2 Phase 2: Bauliche Gebäudebewertung
Die Gebäudebewertung soll einen Überblick über den aktuellen energetischen Zustand
der Gebäude geben. Dazu werden die Gebäudehüllen sowie die technische Gebäude-
ausstattung untersucht und bewertet. Eine klare Unterscheidung zwischen Bestand und
Neubauten ist hierbei unumgänglich.
Erfassung und Bewertung der Gebäudehüllen
Eine Hüllflächenermittlung basiert auf den vom Baureferat zur Verfügung gestellten
Planunterlagen bzw. Messungen. Entsprechende Angaben zur Gebäudehüllfläche
(Flächenangaben) sind vom Baureferat zur Verfügung zu stellen. Die Hüllflächenbe-
wertung erfolgt anhand von Bauteilkatalogen sowie nach Baualter und Bauweise der
Gebäude. Bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen werden mit aufgenommen und
dargestellt. Es können die U-Werte der Hüllfächenaufbauten ermittelt werden. Anhand
der ermittelten U-Werte erfolgt eine Einstufung des wärmeschutztechnischen Zustandes
des Gebäudes mit Abgleich der derzeitigen Anforderung der aktuell geltenden EnEV im
Sanierungsfall.
Thermografieuntersuchung
Zur Bewertung von Schwachstellen in der Gebäudehülle erfolgt eine Infrarotaufnahme
auszuwählender Beispielgebäude. Bei den Vorortbegehungen im Rahmen der Infrarot-
aufnahmen ist Zugang zu allen Räumen erforderlich. Es können definierte Beispielräume
ausgewählt werden, wenn kein Komplettzugang zum gesamten Gebäude möglich ist.
Ergänzend werden die Raumklimabedingungen dokumentiert. Alternativ kann die
Thermografieuntersuchung auf Außenthermografieaufnahmen beschränkt werden. Hier
können jedoch nur Schwachstellen der Gebäudehülle dokumentiert werden. Die Durch-
führung der Thermografieaufnahmen kann nur während der Wintermonate bei geeigneten
Bedingungen erfolgen.
Aufnahme der technischen Gebäudeausrüstung
Es erfolgt eine detaillierte Erfassung der heizungstechnischen Anlagen und Wärmeer-
zeuger, der Anlagen- und Regelungstechnik, der Wärmeverteilung und Heizungspumpen.