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Stand 01.01.2019
Es werden das konstruktive Grundprinzip und die verwendeten Materialien des jeweiligen
Details zugrunde gelegt und den Konstruktionsvorschlägen des Beiblattes 2 gegen-
übergestellt. Anschließend wird die Gleichwertigkeit mit den Konstruktionsvorschlägen
nachgewiesen. Im Rahmen des Gleichwertigkeitsnachweises werden verschiedene
Details nicht nachgewiesen (z.B. Außenecken, Anschlüsse an die Außenwände bei
durchlaufenden Dämmschichten, etc.). Ziel des Gleichwertigkeitsnachweises ist, dass
im Rahmen der Energieausweiserstellung der pauschale Wärmebrückenzuschlag von
0,05 W/m²K angesetzt werden darf. Zusätzlich ist es somit möglich, die Abhängigkeit der
Wärmeverluste eines Raumes von dem erhöhten Wärmestrom im Bereich der Wärme-
brücken (z.B. Gebäudekanten, Deckeneinbindung, Fensterlaibungen) und den damit
verbundenen reduzierten Innenoberflächen-Temperaturen, die auch die Schimmelbildung
beeinflussen, aufzuzeigen.
Das Beiblatt 2 berücksichtigt nicht alle Wärmebrücken, so dass ein detaillierter Wärme-
brückennachweis nur im Rahmen einer Umsetzungsbegleitung ausgearbeitet werden
kann.
In einem ersten Schritt werden alle am Gebäude auftretenden Wärmebrücken ermittelt
und gekennzeichnet. Im zweiten Schritt werden die Temperaturrandbedingungen
definiert und die geometrische Form erfasst. Es werden alle Wärmebrücken, wie z.B.
Außenecken, Anschlüsse an die Außenwände bei durchlaufenden Dämmschichten,
betrachtet. Dies erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Detailpläne. Mit Hilfe
einer Simulation des Isothermenverlaufs in den Bauteilen können die längenbezogenen
PSI-Werte berechnet werden. Abschließend wird der detaillierte Wärmebrückenzuschlag
über das simulierte Gebäude ermittelt und in den weiteren Berechnungen berücksichtigt.
Durch einen detaillierten Wärmebrückennachweis wird die Güte aller Bauteile detailliert
betrachtet. Hierdurch ist es möglich die Gefahr der Taupunktunterschreitung und somit
Schimmelbildung bereits im Rahmen der Vorplanungen zu minimieren. Es können
gegebenenfalls die Bauteile weiter optimiert und die genannten Risiken weitestgehend
ausgeschlossen werden.
Im Rahmen einer erforderlichen Energieausweiserstellung kann ein konkret berechneter
Wärmebrückenzuschlag angesetzt werden. Das heißt, die energetische Qualität der
Gebäudehülle wird weiter verbessert, wodurch die Einhaltung eines höheren energe-
tischen Standards möglich sein kann. Diese Prüfung sollte bei der Wärmebrückenbe-
rechnung als auch bei der Bewertung von möglichen Sanierungsmaßnahmen kontinu-
ierlich mitgeführt werden.