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Stand 01.01.2019
Es liegen keine Grundrisspläne vor:
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Die Berechnung der Gebäudegrundfläche erfolgt über die geometrischen Außenmaße
eines Gebäudes.
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Um die Flächen der Mauerwerke abzubilden, wird die berechnete Grundfläche mit dem
Faktor 0,8 multipliziert.
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Kellerräume sind immer als unbeheizt zu betrachten und werden somit nicht zur
beheizten Grundfläche hinzugerechnet.
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Ausnahme: Beheizte Nutzräume sind im Kellergeschoss untergebracht.
Umsetzungsbeispiel:
Für ein zweistöckiges Gebäude der Kirchenstiftung soll die beheizte Grundfläche
angegeben werden. Im Obergeschoss werden Raumhöhen von unter 1m erreicht. Die
Kellerräume werden nur als Lagerräume genutzt und somit nicht beheizt.
Grundfläche EG: (5 m x 10 m) + (3 m x 3 m) = 59 m²
Grundfläche OG: (5 m x 10m) + (3 m x 3 m) = 59 m²
Gebäudegrundfläche: 59 m² + 59 m² = 118 m²
Beheizte Gebäudegrundfläche: 118 m² * 0,8 = 94,4 m²