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Stand 01.01.2019
4.3 Kindergärten (Pauschale Förderung)
Als Grundlage für die pauschale Förderung und damit der Ermittlung der maximalen
Gesamtkosten von Kindergartenneubauten werden die Kosten pro Quadratmeter
Nutzfläche nach Summenraumprogramm (siehe Kapitel C 3.3 „Diözesane Raumpro-
gramme für Neubauten, Kindertageseinrichtungen“) zugrunde gelegt, entsprechend der
Vorgaben für den Erhalt des staatlichen Förderhöchstbetrags.
Der pauschale Kostenansatz beinhaltet sämtliche Kosten des Gebäudes, Kostengruppen
230 – 700 (nicht-öffentliche Erschließung, Bauwerk, Installationen, feste Einrichtungen,
Außenanlagen, Honorare).
Die Kosten der Kostengruppen 100 „Grundstück“ sowie 210 „Herrichten“, 220 „öffentliche
Erschließung“, 240 „Ausgleichsabgaben“ und 250 „Übergangsmaßnahmen“ sind im
pauschalen Ansatz nicht enthalten.
Für diözesane Kindergartenneubauten werden beispielsweise, entsprechend den
staatlichen Vorgaben für Neuplanungen, folgende maximale Gesamtkosten festgesetzt:
Nutzfläche
m2
Förderhöchstsatz/m2
EUR (brutto)
Gesamtkosten
EUR (brutto)
Kindergarten 1-gruppig
144
4.455,00
641.520,00
Kindergarten 2-gruppig
296
4.455,00
1.318.680,00
Kindergarten 3-gruppig
426
4.455,00
1.897.830,00
Kindergarten 4-gruppig
504
4.455,00
2.245.320,00
Kindergarten 5-gruppig
617
4.455,00
2.748.735,00
gültig: für Neuplanungen ab 01.01.2019 Stand: 01.01.2019
Für lose Möblierung (ohne Küchen) wird folgender Pauschalsatz festgelegt:
Nutzfläche
m2
Pauschalsatz/m2
EUR (brutto)
Gesamtkosten
EUR (brutto)
Kindergarten 1-gruppig
144
146,78
21.136,32
Kindergarten 2-gruppig
296
146,78
43.446,88
Kindergarten 3-gruppig
426
146,78
62.528,28
Kindergarten 4-gruppig
504
146,78
73.977,12
Kindergarten 5-gruppig
617
146,78
90.563,26
gültig: für Neuplanungen ab 01.01.2019 Stand: 01.01.2019