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Stand 01.01.2019
3. Zuschüsse zu öffentlichen Erschließungsbeiträgen
Hat eine Kirchenstiftung an die Kommune oder einen Zweckverband Erschließungsbei-
träge zu entrichten, dann gelten folgende Zuschussquoten:
- Kirchen, Pfarrhäuser und Pfarrheime:
80 %
- Von Ruhestandspriestern mit
Seelsorgsauftrag bewohnte Pfarrhäuser:
40 %
- Kindergärten:
16 %
Soweit Gebäude vermietet sind, sowie für unbebaute Grundstücke, die an Bauwillige zur
Bebauung abgegeben werden können, werden keine Zuschüsse gegeben.
4. Investitionszuschüsse für Altenheime und Altenbetreuungseinrichtunge
n
- Neubau:
4,5 % der genehmigten Herstellungskosten
(Schaffung zusätzlicher
Betreuungsplätze)
Ersatzbau, Umbau und Renovierung:
9 % der genehmigten Umbau-
und Renovierungskosten