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Stand 01.01.2019
Voraussetzungen / Unterlagen für die Vertragserstellung:
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gültige kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Architekten (handelt
es sich bei der Firma um eine Personengesellschaft (z.B. OHG und KG) sind von
allen Gesellschaftern die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen, bei Kapital-
gesellschaften (z.B. AG und GmbH) ist von den Gesellschaftern, die zugleich in der
Geschäftsführung tätig sind, die entsprechende Bescheinigung vorzulegen)
Ausnahme:
Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw.
eine Auftragsvergabe nach VOB/A oder nach §§ 73 ff. VgV fordern, ist die Vorlage der
kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.
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gültiger Berufshaftpflichtversicherungsnachweis mit folgenden Deckungssummen:
(1) Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden müssen, abhängig von den
voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276), betragen:
(a) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.500.000 EUR
(b) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR
(c) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR
(2) Die Mindestdeckungssummen für Sach- und sonstige Schäden müssen, abhängig
von den voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276),
betragen:
(a) bis 500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 250.000 EUR
(b) bis 1.500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 500.000 EUR
(c) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.000.000 EUR
(d) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR
(e) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR
In der Regel erfolgt die Auftragsvergabe stufenweise, d.h. für die Planungsphase
werden die Leistungsphasen 1 - 4, für die Realisierungsphase die Leistungsphasen 5 - 9
beauftragt.