

13
Bistumsleitung:
Grundsätzliche Entscheidungen und Weichenstellungen werden von der Bistumsleitung
in der Ordinariatskonferenz festgelegt.
Pastorale Planung:
Entscheidungen zur pastoralen Planung werden in der Arbeitsgruppe Personalplanung /
pastorale Planung vorbereitet und in der Ordinariatskonferenz genehmigt.
Diözesansteuerausschuss:
Die Mittel für Renovierungs- und Investitionsmaßnahmen werden innerhalb der geltenden
Förderrichtlinien im Rahmen des Diözesanhaushalts durch den Diözesansteueraus-
schuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs freigegeben.
Kommission für kirchliche Kunst:
Die Kommission für kirchliche Kunst entscheidet über Um- und Neugestaltung von
Kirchen und anderen Sakralräumen.
Bischöfliche Baukommission:
Die Bischöfliche Baukommission behandelt Anträge und Fragen im Zusammenhang mit
Gebäuden und Liegenschaften, die sich im Eigentum von Katholischen Kirchen- und
Pfründestiftungen im Bistum Regensburg befinden und aus Sicht der Stiftungsaufsicht
behandelt werden müssen.
Bischöfliche Finanzkammer:
Die Stiftungsaufsichtsbehörde erteilt die stiftungsaufsichtliche Genehmigung.
Bischöfliches Baureferat:
Das Bischöfliche Baureferat hat in baufachlichen Fragen eine Beratungs- und
Prüffunktion.
A 2
Beteiligte Stellen innerhalb der
Diözese Regensburg