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Stand 01.01.2019
Katholische Kirchenstiftung:
Die Katholische Kirchenstiftung, vertreten durch die Kirchenverwaltung, ist verantwortlich
für Pflege und Erhalt des kirchlichen Gebäudebestands.
Pfarrgemeinderat:
Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat
rechtzeitig zu informieren und zu hören. Entsprechenden Anträgen an die kirchliche
Stiftungsaufsichtsbehörde fügt der KV-Vorstand dem KV-Beschluss die Stellungnahme
des PGR bei (siehe KiStiftO, Art. 24, Abs. 4).