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Stand 01.01.2019
1.2 Energetische Maßnahmen
Kirchliche Gebäude müssen energetisch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Darüber hinaus ist nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu suchen. Hier sind insbe-
sondere die nichtinvestiven bzw. geringinvestiven Möglichkeiten zu überprüfen.
Alle baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik müssen
einer Kosten-Nutzen-Analyse standhalten.
Über die Vorgehensweise zur Einzelbetrachtung und Gesamtbetrachtung sowie zu
Handlungsempfehlungen und professionellen Energieeinsparkonzepten finden Sie im
Kapitel F „Energieleitlinien“ detaillierte Informationen.
Solaranlagen
Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- sowie thermische Solaranlagen können grundsätzlich
auf kirchlichen Gebäuden errichtet werden, wenn innerhalb einer ganzheitlichen
Betrachtung, in Abwägung aller wirtschaftlichen, gestalterischen, ökologischen, denkmal-
pflegerischen (insbesondere bei Kirchendächern) und baulichen Aspekte die Vorausset-
zungen als positiv bewertet werden.