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Stand 01.01.2019
Reliefelemente an Wänden
Gesimse und sonstige Fassadengliederungen erfüllen gestalterische und konstruktive
Aufgaben und werden daher erhalten. Bei notwendigen Demontagen (z.B. Instand-
setzung der Dachkonstruktion) werden die historischen Baumaterialien zur Wiederver-
wendung zwischengelagert. Dies gilt im Besonderen für Formsteine. Zerstörte Bauteile
werden form– und materialgleich dem Bestand angepasst. Gesimsprofilierungen werden
entsprechend dem Vorzustand wiederhergestellt (Schablonen vom Bestand abnehmen)
und in der nötigen Kantenschärfe gezogen.
Wärmedämmung
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vorgabe nach EnEV. Als Dämmmaterial werden
ausschließlich umweltverträgliche Baustoffe (bevorzugt mineralische Dämmstoffe)
verwendet. Fassadendämmungen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden ausge-
schlossen. Innendämmungen sind problematisch und nur mit erhöhtem Aufwand
fachgerecht ausführbar. Die konstruktiven und bauphysikalischen Rahmenbedingungen
müssen daher vorab geklärt werden. In Kirchen ist der Einbau von Wärmedämmungen in
der Regel nicht erforderlich, da Kirchenräume nur temperiert und nicht dauerhaft beheizt
werden.