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Stand 01.01.2019

Reliefelemente an Wänden

Gesimse und sonstige Fassadengliederungen erfüllen gestalterische und konstruktive

Aufgaben und werden daher erhalten. Bei notwendigen Demontagen (z.B. Instand-

setzung der Dachkonstruktion) werden die historischen Baumaterialien zur Wiederver-

wendung zwischengelagert. Dies gilt im Besonderen für Formsteine. Zerstörte Bauteile

werden form– und materialgleich dem Bestand angepasst. Gesimsprofilierungen werden

entsprechend dem Vorzustand wiederhergestellt (Schablonen vom Bestand abnehmen)

und in der nötigen Kantenschärfe gezogen.

Wärmedämmung

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vorgabe nach EnEV. Als Dämmmaterial werden

ausschließlich umweltverträgliche Baustoffe (bevorzugt mineralische Dämmstoffe)

verwendet. Fassadendämmungen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden ausge-

schlossen. Innendämmungen sind problematisch und nur mit erhöhtem Aufwand

fachgerecht ausführbar. Die konstruktiven und bauphysikalischen Rahmenbedingungen

müssen daher vorab geklärt werden. In Kirchen ist der Einbau von Wärmedämmungen in

der Regel nicht erforderlich, da Kirchenräume nur temperiert und nicht dauerhaft beheizt

werden.