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3.3 Türen / Fenster
Türen
Historische Portale und Außentüren und deren Beschläge werden erhalten, soweit die
Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden
kann. Werden im historischen Kontext neue Außen- und Innentüren eingebaut, soll
auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine
handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die
technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk.
Fenster
Historische Fenster und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität
gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im
historischen Kontext neue Fenster eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträg-
liche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte
Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem
heute gültigen Regelwerk. Im historischen Bestand wird entsprechend des Originalmate-
rials eine Ausführung in Holz gefordert.
Verglasung:
Historische Gläser werden nach Möglichkeit erhalten. Als substanzerhaltende Maßnahme
können Risse oder kleinere Brüche verklebt werden. Für die Ausführung ist eine fachliche
Begleitung in Abstimmung mit dem Baureferat vorzusehen. Werden Neuverglasungen
oder Glasergänzungen in historische Fenster eingebaut, sollen diese mit mundgebla-
senem Echt-Antikglas aus deutscher Produktion hergestellt werden. Industriegläser sind
ausgeschlossen. Einfachverglasungen werden stets als sogenannte Kittverglasungen
ausgeführt (keine dauerelastischen Verfugungen).
Energetische Aufrüstung von historischen Fenstern:
Die energetische Aufrüstung von historischen Fenstern kann beispielsweise durch das
Einfräsen von Dichtungen oder durch den Einbau von temporär vorgesetzten Winter-
gläsern erreicht werden. Auch die Ausbildung eines Kastenfensters, also ein Innenfenster
mit Isolierverglasung, dient der energetischen Aufrüstung.