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Schallläden
Schallläden sollen den Vorgaben des Glockenfachverbandes (z.B. Neigung der Lamellen,
Mischbretter) entsprechen. Neue Schallläden werden aus Eichen-, Lärchen- oder
Robinienholz gefertigt. Die Konstruktionen müssen demontierbar sein. Die Brüstungs-
abdeckungen werden unter den Schallläden bis ins Turminnere gezogen. Die gesamte
Brüstung muss abgedeckt sein. Raumseitig wird die Einblechung mindestens 5 cm
aufgekantet. Der seitliche Wandanschluss wird eingeputzt oder in den Fugen einge-
schnitten. Dauerelastische Verfugungen sind ausgeschlossen.