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aufgestellt sein, dass die geweihten Amtsträger und die Lektoren von den Gläubigen
gut gesehen und gehört werden können. Vom Ambo aus werden ausschließlich die
Lesungen, der Antwortpsalm und der österliche Lobgesang (Exsultet) vorgetragen;
es können dort auch die Homilie gehalten und die Anliegen des Allgemeinen Gebetes
gesprochen werden. Die Würde des Ambos verlangt, dass allein der Diener des Wortes
an ihn herantritt.
310. Der Sitz des zelebrierenden Priesters muss dessen Amt, der Versammlung
vorzustehen und das Gebet zu leiten, anzeigen. Besonders geeignet ist darum für ihn der
Platz im Scheitelpunkt des Altarraumes, dem Volk zugewandt, sofern nicht die Gestalt
des Gotteshauses oder andere Umstände dagegen sprechen, zum Beispiel wenn eine
allzu große Entfernung die Kommunikation zwischen Priester und versammelter Gemein-
schaft erschwert oder wenn der Tabernakel in der Mitte hinter dem Altar steht. Der Sitz
darf nicht wie ein Thron aussehen. Es ist angemessen, dass der Sitz, bevor er in den
liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen
Ritus gesegnet wird.
Im Altarraum sind auch die Sitze aufzustellen für die konzelebrierenden Priester sowie
für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, ohne zu konzelebrieren. Der Sitz
des Diakons hat nahe bei dem des Zelebranten zu stehen. Für die anderen liturgischen
Dienste sind die Sitze so anzuordnen, dass sie deutlich von den Sitzen des Klerus zu
unterscheiden sind und dass die liturgischen Dienste die ihnen anvertraute Aufgabe leicht
erfüllen können.
311. Die Plätze für die Gläubigen sind mit entsprechender Sorgfalt so anzuordnen, dass
diese mit Augen und Herz an den heiligen Feiern, wie es sich gehört, teilnehmen können.
Es ist zweckmäßig, in der Regel Bänke oder Sitze für die Gläubigen vorzusehen. Der
Brauch jedoch,
Privatpersonen
bestimmte Plätze vorzubehalten, ist zu missbilligen. Die
Bänke beziehungsweise Sitze haben, vor allem in Kirchenneubauten, so beschaffen zu
sein, dass die Gläubigen die den jeweiligen Teilen der Feier entsprechenden Körperhal-
tungen leicht einnehmen und ungehindert zum Empfang der heiligen Kommunion gehen
können. Man sorge dafür, dass die Gläubigen den Priester, den Diakon und die Lektoren
nicht nur sehen, sondern auch – unter Verwendung moderner technischer Geräte – gut
verstehen können.
312. Der Chor hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Gestalt der Kirche den Platz
einzunehmen, der klar seinen Charakter sichtbar macht, dass er nämlich ein Teil der
versammelten Gemeinschaft der Gläubigen ist und dass er eine besondere Aufgabe
ausübt. Der Platz soll ihm die Ausübung dieser Aufgabe erleichtern und den einzelnen
Mitgliedern des Chores die volle, sakramentale Teilnahme an der Messe ohne Schwierig-
keiten erlauben.