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Schmuck und Pflege
Weiterführende Texte:
aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 7.2
7.2.1 Schmuck
Schmuck hebt Schönes hervor und bringt Wertvolles zur Geltung. Deshalb werden seit
alter Zeit die Kirchen und besonders der Altarbereich mit Blumen geschmückt. Dazu
einige Hinweise:
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Grundsätzlich ist die dienende Funktion des Schmucks zu beachten: Das zu
schmückende Objekt sollte durch den Schmuck unterstrichen und nicht verdeckt
werden.
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Wie bei allen Ausstattungselementen gilt auch für den Schmuck das Gebot der „edlen
Einfachheit“ (SC 34). Der Aufwand sollte den verschiedenen liturgischen Anlässen und
Zeiten entsprechend abgestuft sein (vgl. SC 124).
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Bei der Planung eines Kirchenraumes sollte auch eine sinnvolle Ausschmückung durch
Blumen mitbedacht werden.
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Von der Verwendung künstlicher Blumen ist abzusehen. Auch Paramente und Instal-
lationen aus textilem Material eignen sich zur Ausschmückung von gottesdienstlichen
Räumen und Orten. Qualität sowohl der Stoffe als auch ihrer künstlerischen Verar-
beitung und Harmonie mit den Anforderungen des Raumes sind wichtige Gesichts-
punkte bei der Auswahl und Platzierung solcher Schmuckelemente.
7.2.2 Sorge um die Ausstattung
Eine der Würde des Ortes entsprechende, arbeitssparende und kostengünstige Pflege
sollte bei der Planung und bei der Auswahl der Materialien für die Kirche und ihre
Einrichtung mitbedacht werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Kirchenraum
und alles, was zu seiner Ausstattung gehört, nicht Eigentum der jeweiligen Verantwort-
lichen in einer Gemeinde und damit ihrer Verfügbarkeit entzogen sind. Sie wurden der
gegenwärtigen Generation nur treuhänderisch zur Bewahrung und Verwaltung anvertraut,
um an kommende Generationen weitergegeben zu werden. Das wurde in der Regel
durch eine besondere Segnung zum Ausdruck gebracht. Eine Gemeinde kann nicht
Vorhandene Kunstdenkmäler und Bilder
Vor einer Änderung im Kirchenraum sollten alle Ausstattungsgegenstände der Kirche
inventarisiert werden. Vorhandene Kunstwerke in der Kirche, z.B. Figuren oder
Figurengruppen, Bilder, etc., die als Denkmal eingestuft, von künstlerischem Rang
oder anderweitig für den Ort von hoher, ideeller Bedeutung sind, müssen grundsätzlich
erhalten werden. Verloren gegangene Kunstwerke sollten hingegen nicht rekonstruiert, es
soll vielmehr die Möglichkeit nach zeitgenössischen Ausdrucksformen gesucht werden.