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Stand 01.01.2019
313. Die Orgel und andere für den Gottesdienst rechtlich anerkannte Musikinstrumente
sind an einem geeigneten Ort so aufzustellen, dass sie den Gesang des Chores und des
Volkes unterstützen und auch bei solistischem Spiel von allen gut gehört werden können.
Es ist angemessen, dass die Orgel, bevor sie in den liturgischen Gebrauch genommen
wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird.
314. Entsprechend der Gestalt der jeweiligen Kirche und den rechtmäßigen örtlichen
Gewohnheiten ist das Allerheiligste Sakrament im Tabernakel an einem äußerst
vornehmen, bedeutenden, gut sichtbaren, geschmückten und für das Gebet geeigneten
Teil der Kirche aufzubewahren. In der Regel soll es einen einzigen Tabernakel geben,
feststehend, aus festem, haltbarem, bruchsicherem und nicht durchsichtigem Material
gearbeitet und so verschlossen, dass die Gefahr der Entehrung mit größtmöglicher
Sicherheit vermieden wird. Darüber hinaus ist es angemessen, dass er, bevor er in den
liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen
Ritus gesegnet wird.
315. Wegen der Zeichenhaftigkeit ist es eher angebracht, dass auf dem Altar, auf dem
die Messe gefeiert wird, kein Tabernakel steht, in dem die Allerheiligste Eucharistie
aufbewahrt wird. Daher soll der Tabernakel nach dem Urteil des Diözesanbischofs seinen
Platz finden:
a) entweder im Altarraum, nicht auf dem Zelebrationsaltar, in angemessener Form und an
geeignetem Ort, wobei der alte Altar, der nicht mehr zur Zelebration verwendet wird, nicht
ausgeschlossen ist (vgl. Nr. 303);
b) oder auch in einer für die private Anbetung durch die Gläubigen und für das Gebet
geeigneten Kapelle, die mit der Kirche organisch verbunden und für die Gläubigen
sichtbar sein soll.
316. Nach überliefertem Brauch hat beim Tabernakel ständig ein mit Öl oder Wachs
genährtes besonderes Licht zu brennen, wodurch die Gegenwart Christi angezeigt und
geehrt wird.
317. Keinesfalls ist alles Übrige zu vergessen, was über die Aufbewahrung der Allerhei-
ligsten Eucharistie rechtlich vorgeschrieben ist.