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Stand 01.01.2019
Neben den hohen finanziellen Aufwendungen und der vorab erforderlichen Konzept- und
Planungsphase ist hier zu berücksichtigen, dass eine baubiologische Betrachtung des
Bestandsgebäudes sowie der relevanten energetischen Sanierungsvarianten durchge-
führt werden muss. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es während der mehrmo-
natigen Sanierungsmaßnahmen zu Einschränkungen in der Gebäudenutzung kommt.
Dämmung der Kellerdecken
Eine Deckendämmung, als thermische Trennung zwischen beheizten und unbeheizten
Geschossen, wird vorrangig an Kellerdecken, Balkonen und obersten Geschossdecken,
die an nicht ausgebauten Dachraum grenzen, angebracht.
Bei unbeheizten Kellerräumen ist es ratsam, die Kellerdecke gegen Wärmeverluste und
Fußkälte im Erdgeschoss mit einer Wärmedämmung zu versehen. Bei dieser Maßnahme
werden die Unterseiten der Decken von unbeheizten Kellerräumen gedämmt. Um jedoch
die Nutzung nicht zu beeinträchtigen, ist vor der Durchführung die im jeweiligen Raum
notwendige lichte Höhe festzulegen. Die Stärke der Dämmung sollte so gewählt werden,
dass sich nach der Maßnahme keine Nutzungseinschränkungen ergeben.
Außenwanddämmung
Den größten Anteil der Hüllfläche eines Gebäudes stellen die Außenwände dar. Eine
Möglichkeit der Reduktion des Wärmeverlustes über diese Flächen ist die Wärme-
dämmung der Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder einer
hinterlüfteten Vorhangfassade.
Was ist ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)?
Mineralische Dämmplatten werden direkt auf die Außenwand aufgebracht und
anschließend mit einer Gewebeeinlage verputzt. Den äußeren wetterfesten Abschluss
bildet oft ein mineralischer oder ein auf Silikonharz basierender Dickschichtputz. Vor
dem Anbringen eines WDVS muss die Oberfläche überprüft werden. Sie muss trocken,
tragfähig und frei von losen Bestandteilen sein. Ist dies nicht der Fall, kannn es zu
erheblichen Bauschäden kommen. Als Wärmedämmstoffe können unterschiedliche
Materialien eingesetzt werden.