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4.2 Erneuerung und Sanierung der Heizungsanlage
Die Lebensdauer für Wärmeerzeuger beträgt nach VDI 2067 20 Jahre. Kessel die über
20 Jahre alt sind, haben damit ihre Lebensdauer nach VDI 2067 erreicht und weisen
meist geringe Anlagennutzungsgrade auf. Eine erforderliche Kesselerneuerung ist
absehbar. Durch eine Erneuerung des Kessels kann der Energiedurchsatz im Gegensatz
zum alten Kessel um ca. 5 – 10 % gesenkt werden. Neue Heizanlagen weisen neben
besserer Wärmedämmung auch eine höhere Brennstoffausnutzung auf.
Nutzung des (im Verbrennungsabgas enthaltenen) Brennwertes kann die Effizienz
der Wärmeerzeuger deutlich steigern. Die niedrigen Rücklauftemperaturen setzen
eine geeignete Anlagentechnik mit Wärmeübergabe durch Flächenheizungen wie z.B.
Fußboden- oder Wandheizung bzw. die entsprechende Dimensionierung der Heizkörper
voraus. Bei Systemen mit Heizkörpern kommt es in den Wintermonaten, in denen hohe
Heizleistungen notwendig sind zu deutlich höheren Rücklauftemperaturen, wodurch die
Brennwerttechnik nur teilweise oder nicht genutzt werden kann.
Die nachfolgenden Kapitel sollen nur einen Überblick über die am Markt verfügbaren
Systeme geben, eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Systemwahl kann nur
im Rahmen eines professionellen Energiekonzeptes nach den Vorgaben von F 3 durch-
geführt werden.
Sämtliche Standards für die Erneuerung der Fenster sind aus dem Kapitel D 3.3
„Türen/Fenster“ zu entnehmen.