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Schwachstellen an der Anlagentechnik
Ungedämmte Rohrleitungen:
Abhängig von der Temperaturdifferenz zwischen Heizmedium in der Rohrleitung und
der Umgebungsluft im niedrig beheizten Raum entstehen hohe Wärmeverluste. Alle
zugänglichen ungedämmten Rohrleitungen der Heizanlage sollten, mit Hinblick auf
die Dämmpflicht nach § 10 der EnEV, umgehend nach anerkannten Regeln der
Technik auf mindestens EnEV-Standard gedämmt werden.
Was ist zu tun, wenn ich Schwachstellen entdeckt habe?
Schwachstellen sind in jedem Fall so schnell wie möglich zu beheben. Im Rahmen des
laufenden Bauunterhalts ist die Kirchenstiftung dafür verantwortlich.
Sollte der Umfang der Maßnahme über den genehmigungsfreien Rahmen hinausgehen,
ist ein Erstbesuch beim Baureferat zu beantragen.