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3.7 Energieausweis
Im Rahmen einer weitergehenden detaillierten Untersuchung der jeweiligen Gebäude
ist das Ziel, die Gebäude vollständig und detailliert zu erfassen und darauf aufbauend
Sanierungsvorschläge zu erarbeiten, die zu einer energieeffizienten Gebäudesanierung
führen. Durch eine sich ergebende enge Vernetzung der Güte der Gebäudehüllfläche und
des eingesetzten Energiesystems ist eine anschließende Optimierung der eingesetzten
Anlagentechnik unumgänglich. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfüllt der Energie-
ausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude eine nutzerunabhängige Betrachtung und
Bewertung der Gebäudehüllfläche und der eingesetzten Anlagentechnik. Nach erfolgter
Detailbetrachtung ist daher für das untersuchte Gebäude ein Energieausweis für Wohn-
oder Nichtwohngebäude unter Beachtung aller Normen dem Auftraggeber auszuhän-
digen.
Nach erfolgter Sanierung sind die geplanten Maßnahmen mit der tatsächlichen
Umsetzung zu vergleichen und die Berechnungen gegebenenfalls mit den realen Werten
abzugleichen und anzupassen.
Hinweis: Die erfassten Energieverbrauchsdaten und gebildeten Energieverbrauchskenn-
werte aus dem Erfassungsprogramm ersetzen einen Energieausweis nicht.
In Abbildung 1 ist die Ergebnisseite des Energieausweises für ein Wohngebäude
beispielhaft dargestellt. Die unterschiedlichen Energieausweise (Wohn-/Nichtwohnge-
bäude, Bedarfs-/Verbrauchsausweis) sind der EnEV 2014 Anlage 6 zu entnehmen.