

282
Stand 01.01.2019
3.8 Beauftragung und Qualitätssicherung bei professionellen Energiekonzepten
Bei der Vergabe von professionellen Energiekonzepten ist darauf zu achten, dass eine
zielgerichtete Vergabe mit optimal auf das zu untersuchende Gebäude abgestimmten
Ausführungsmerkmalen erfolgt. Dies sollte im Rahmen eines Erstbesuches der Diözesan-
architekten erfolgen. Sachlogisch gliedert sich die Vorgehensweise in folgenden Ablauf:
1. Erstbesuch der Diözese mit Kirchenverwaltungsbeschluss (KV-Beschluss)
2. Festlegung der Notwendigkeit und des Umfangs eines professionellen Energiekon-
zeptes
3. Beauftragung eines Spezialisten mit KV-Beschluss
4. Ortsbegehung und Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer
5. Erstellung des Energieeffizienzkonzeptes im beauftragten Umfang
6. Abschlusspräsentation der Ergebnisse und Definition des Sanierungsfahrplans
7. Optional: Umsetzungsbegleitung
Zur Einhaltung hoher Standards von professionellen Energiekonzepten ist es
unumgänglich, an die Ausbildung der Energieberater entsprechende Anforderungen zu
stellen. Mögliche Auswahlpunkte sind z.B.:
1. Mitgliedschaft in der Energieeffizienzexperten-Liste
(https://www.energie-effizienz-
experten.de/expertensuche/)
2. spezielle Experten bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter
Bausubstanz
(https://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/)3. Unabhängigkeit der Berater, d.h. die Energieexperten dürfen weder ausführend noch
planend am umzusetzenden Projekt beteiligt sein
4. Vorlage der kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich