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Stand 01.01.2019
Das Vorhalten eines Gebäudes für eine Nutzung, die nicht oder nicht auf Dauer gesichert
ist, kann aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertreten werden. Gebäudebe-
stand, der nicht dem Bedarf entspricht, sollte bedarfsgerecht gemacht werden (Neubau,
Erweiterung, Rückbau, Abbruch, Verkauf, Vergabe im Erbbaurecht)
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