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Stand 01.01.2019
2.3 Rahmenbedingungen / Parameter
Bedarf:
Anhand der aktuellen diözesanen Raumprogramme lassen sich die bedarfsgerechten
Flächen in Bezug auf die Größe der Pfarrei nach Anzahl der Katholiken mit Haupt-
wohnsitz bestimmen. Gebäude, die diese vorgegebenen Flächen über- oder unter-
schreiten, sind nicht bedarfsgerecht und müssen, im Rahmen der Möglichkeiten, dem
Bedarf angepasst werden.
Bauliche Voraussetzungen:
Vor allem die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz, Energieeffizienz und
der allgemeinen Bauausführung sind verpflichtend einzuhalten. Dies ist eine Frage der
Abwägung des erforderlichen finanziellen Aufwands, der den Kosten für einen Neubau
nach Raumprogramm der Diözese gegenüberzustellen ist. Nicht immer lässt sich die
wirtschaftlich günstigere Lösung auch umsetzen (Denkmalschutz, Städtebau). Für
Neubauten von Pfarrhäusern, Pfarr- und Jugendheimen sowie Kindertagesstätten werden
neben den diözesanen Raumprogrammen Kostenobergrenzen vorgegeben (siehe Kapitel
C 4 „Kostenobergrenzen für Neubauten“).