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In folgenden Fällen kann im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Ausnahme
gestattet werden:
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wenn der Gebäudebestand eine nacheinander folgende Abwicklung von Baumaß-
nahmen nicht zulässt
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bei Kleinmaßnahmen
Im weiteren Verlauf wird der Ablauf einer Maßnahme mittlerer Schwierigkeit beschrieben.
Dem zuständigen Diözesanarchitekten soll möglichst unvoreingenommen die Möglichkeit
gegeben werden, sich ein umfassendes Bild von der vorhandenen Situation zu machen.
Der Diözesanarchitekt muss die Möglichkeit erhalten, sich einen Überblick über den
gesamten Gebäudebestand zu verschaffen, damit die beantragte Maßnahme in Relation
zur Dringlichkeit und im Kontext des vorhandenen Gebäudebestandes und der pfarrlichen
Situation innerhalb der Pfarrei bzw. der Pfarreiengemeinschaft bewertet werden kann.
Sollte es erforderlich sein, wird in der Stellungnahme zum Erstbesuch die Anregung
gegeben, eine sogenannte Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes als externe
Leistung durchführen zu lassen.
Mit der Stellungnahme zum Erstbesuch, die nach erfolgtem Erstbesuch durch den
Diözesanarchitekten erstellt wird, erhält die Kirchenstiftung eine Dokumentation über
den anstehenden Handlungsbedarf inklusive aller notwendigen Informationen zur Beauf-
tragung von externen Architekten und Fachplanern sowie über die Notwendigkeit der
Einbindung von internen und externen Fachstellen.
Der Erstbesuch durch das Baureferat stellt einen der wichtigsten Bestandteile der indivi-
duellen Beratungstätigkeit dar. In dieser Phase werden die wesentlichen Rahmenbedin-
gungen für eine zielorientierte, qualitätsvolle und damit wirtschaftliche Baumaßnahme
definiert.
Auf dieser Grundlage kann die Auswahl der Planungspartner erfolgen, damit beginnt
gleichzeitig die nächste Phase (Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme).