

70
Stand 01.01.2019
2.2 Erstbesuch
Der Schwerpunkt der baufachlichen Beratung durch die Diözesanarchitekten des Bischöf-
lichen Baureferats liegt in der Vorbereitungs- und Planungsphase von Baumaßnahmen.
Voraussetzung für die Generierung einer Baumaßnahme ist der Erstbesuch durch das
Baureferat und die entsprechende Beschreibung von Art und Umfang der Maßnahme.
Im Rahmen des Erstbesuchs legt das Bischöfliche Baureferat Art und Umfang einer
Baumaßnahme fest.
2.2.1 Antrag auf Erstbesuch
Den Antrag auf Erstbesuch stellt die Kirchenverwaltung in ihrer Funktion als Bauherr,
unabhängig von Zuschussfähigkeit und finanzieller Größenordnung. Der Erstbesuch
erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen „Antrags auf
Erstbesuch“
[→ S. 333]
der in Form eines Beschlusses der Kirchenverwaltung an
das Baureferat eingereicht wird. Nach Eingang des “Antrags auf Erstbesuch“ wird
die beantragte Baumaßnahme im Baureferat erfasst und zur weiteren Bearbeitung
vorgemerkt.
2.2.2 Vorgaben zur Bearbeitung von Erstbesuchen
Durch den zuständigen Diözesanarchitekten ist die Differenzierung der Maßnahme
nach Schwierigkeitsgrad vorzunehmen, der jeweilige Projektablauf ist entsprechend
anzuwenden. Um die Seelsorger im Bistum so weit wie möglich von Verwaltungs-
aufgaben im Zusammenhang mit kirchlichen Bauvorhaben zu entlasten, kann pro
Pfarrei (inkl. Zugehörigen Exposituren, Benefizien, Filialen und Nebenkirchen) nur eine
Baumaßnahme und nicht zwei oder mehr gleichzeitig durchgeführt werden.
Ausnahmen:
In folgenden Fällen kann eine Ausnahme von dieser Regelung gestattet werden:
-
-
bei Notmaßnahmen - vordringlich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht
-
-
wenn erhebliche öffentliche Fördermittel (z.B. staatliche Förderprogramme) gebunden
sind, die bei einer Verschiebung der Maßnahme verfallen würden
-
-
bei Maßnahmen an Pfarrhäusern, die im Rahmen eines Seelsorgerwechsels erfor-
derlich werden