

72
Stand 01.01.2019
2.3 Vorbereitung
Beauftragung von Planungsleistungen
[→ S. 335]
Mit der Beauftragung von Planungsleistungen beginnt die Phase der Vorbereitung. Zuerst
werden die Leistungsbilder der zu beauftragenden Architekten und Fachplaner durch das
Baureferat verhandelt und durch Verträge fixiert. Die Verträge mit externen Planungs-
partnern werden erst gültig, wenn sie durch Genehmigungsvermerk der Stiftungsauf-
sichtsbehörde (Bischöfliche Finanzkammer) bestätigt sind.
Erst auf der Grundlage von stiftungsaufsichtlich genehmigten Verträgen können
Planungsleistungen einvernehmlich und gesichert abgerufen werden. Die verhandelten
Vertragswerke regeln sowohl das Leistungsbild als auch den daraus ableitbaren
Honoraranspruch. Die Honorare richten sich nach der jeweils aktuellen Honorartabelle
nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Planungs- und Kostenunterlagen
Der gesamte Planungsprozess mündet in die prüffähigen und vorlagepflichtigen
Planungs- und Kostenunterlagen.
Die baufachliche Prüfung von Baumaßnahmen erfolgt auf Antrag der Kirchenverwaltung,
nach Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI). Hierbei werden
auch die Planungs- und Kostenunterlagen nach den Vorgaben des Baureferats inklusive
einer belastbaren Kostenberechnung nach DIN 276 auf dem vorgegebenen Kostenkont-
rollblatt des Baureferats vorgelegt und vom Baureferat geprüft.
Grundlage für die Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen ist die Stellung-
nahme zum Erstbesuch des Bischöflichen Baureferates sowie die weiteren Auflagen
und Hinweise interner und externer Fachstellen während des Planungsprozesses.
Vollständige und prüffähige Planungs- und Kostenunterlagen sind die Voraussetzung
für eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer. Die
Prüfung erfolgt durch das Bischöfliche Baureferat.
Die Unterlagen sind einheitlich und vollständig vom beauftragten Architekten / Planer
zu erstellen und in einem beschrifteten DIN A 4 Ordner (Angabe Pfarrei, Patrozinium,
Kirchenstiftung, Bezeichnung der Maßnahme) im Bischöflichen Baureferat einzureichen.
Für die Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen ist der beauftragte Architekt
verantwortlich. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden zur Überarbeitung an den
Verfasser zurückgeschickt. Die Gliederung der Unterlagen richtet sich nach folgender
Systematik: