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1. Anmeldung der Maßnahme

[→ S. 337]:

Die Anmeldung der Maßnahme entspricht einem Beschluss der Kirchenverwaltung.

Neben dem Titel der Baumaßnahme enthält die Anmeldung die ermittelten Gesamt-

kosten sowie einen auf der Grundlage der aktuellen Zuschussrichtlinien

(siehe Kapitel

C 5 „Förderrichtlinien der Diözese Regensburg“) erstellten Finanzierungsplan (ggf.

vorherige Abstimmung mit der Bischöflichen Finanzkammer).

2. Schriftverkehr:

Hier werden alle erforderlichen Schreiben der Kirchenverwaltung, des Architek-

turbüros sowie Aktenvermerke und Protokolle interner und externer Fachstellen

hinterlegt.

3. Erläuterungsbericht:

Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden die Rahmenbedingungen der

Baumaßnahme dargestellt. Der Bericht enthält folgende Unterlagen:

-

-

Lageplan mit Kennzeichnung des betrachteten Gebäudes

-

-

Baugeschichte, Archiv- und Fotorecherche zum Objekt

-

-

Schadensdokumentation

-

-

Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Als Grundlage für die textliche Zusammenfassung dient die Stellungnahme zum

Erstbesuch des Bischöflichen Baureferates sowie die darüber hinaus gesammelten

Erkenntnisse (z.B. Befunduntersuchungen, Schadensdokumentation, Ergebnis

der Voruntersuchungen und der daraus resultierenden Rückschlüsse, behördliche

Auflagen externer Fachstellen).

4. Kostenkontrollblatt:

Das vollständig ausgefüllte Kostenkontrollblatt enthält sämtliche Kosten im Zusam-

menhang mit der geplanten Baumaßnahme. Das zu verwendende Kostenkontrollblatt

[→ S. 339]

des Bischöflichen Baureferates steht im Internet zum Download bereit.

Sämtliche Kosten sind im Kostenkontrollblatt als Bruttokosten (inklusive Mehrwert-

steuer) anzugeben.

5. Nachweis der Kosten:

Der Kostennachweis entspricht der Leistungsphase 3 im Leistungsbild der Archi-

tektenleistung. Das bedeutet eine belastbare Kostenberechung nach DIN 276. Für

eine prüffähige Vorlage wird ein Einzelkostennachweis in der 3. Ebene gefordert.

Sämtliche Baunebenkosten (z.B. Honorare für Architekten, Fachplaner, Sonder-

fachleute) sind entsprechend der ermittelten anrechenbaren Kosten und auf der

Grundlage der genehmigten Verträge nachvollziehbar auszuweisen.