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Über die Wettbewerbsergebnisse entscheidet eine Jury aus Fach- und Sachkundigen,
die sich folgendermaßen zusammensetzt:
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Fachjury:
Mitglied der KK (Liturgie)
Mitglied der KK (Künstler)
Mitglied der KK
Baureferat (Baudirektor)
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Sachjury:
Pfarrer
Kirchenpfleger
Sprecher des Pfarrgemeinderats
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Protokoll:
Gebietsreferent des Baureferats
Die von der Kunstkommission berufene Fachjury hat die Kompetenz, den Leistungs-
umfang des Auswahlverfahrens im Rahmen des Colloquiums weiter zu konkretisieren
und, falls erforderlich, zu verändern.
Voraussetzung für die Freigabe von Maßnahmen zur künstlerischen Gestaltung von
liturgischer Ausstattung bzw. Kirchenum- oder Neugestaltungen ist die Vorlage einer
gesicherten Finanzierung für das Gesamtprojekt.
Die Vorschläge für die im Einzelfall erforderlichen Kostenobergrenzen werden vom
Baureferat anhand von vorliegenden Vergleichswerten eingebracht und im Gremium der
Kunstkommission als Vorgabe für die Auslobung festgelegt.
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die innerhalb der vorgegebenen Kostenobergrenze
von der Kommission für kirchliche Kunst als erforderlich erachtet werden, zuschussfähig.
Die Empfehlung der Jury wird der Kunstkommission zur Entscheidung vorgelegt.
Die gesamte Leistung sowie einzelne Teilleistungen unterliegen bis zu einer endgültigen
Entscheidung der Kunstkommission einem Genehmigungsvorbehalt.
Allgemeine Struktur zur Beschreibung des Leistungsbildes mit Kostenobergrenzen
Titel 1 - Prinzipalstücke:
Altar | Ambo | Priestersitz (ggf. mit Zusatzsedilien)
Kostenobergrenze max. 45.000,-- €