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Stand 01.01.2019
Titel 2 - Liturgische Ausstattung:
Vortragskreuz | Altarleuchter | Osterleuchter | Tabernakel |
Ewig Licht | Evangeliarablage | Olearium
Kostenobergrenze max. 30.000,-- €
Titel 3 - Sonstige Ausstattung:
Taufstein | Weihwasserbecken | Ort der Marienverehrung | Apostelleuchter (ggf.
mit Weihekreuzen) | Assistenzstühle (Ministrantenbänke) | Kredenz | Neuordnung der
vorhandenen Ausstattung | Schriftenstand
Kostenobergrenze muss im Einzelfall definiert und in der Kunstkommission
diskutiert werden.
Titel 4 - Besondere Anforderungen:
Altarrückwand | Kreuzweg | Fenster | Ort für Beichte | Orgelprospekt
Kostenobergrenze muss im Einzelfall diskutiert und in der Kunstkommission definiert
werden.
Titel 5 - Künstlerische Beratung:
Oberflächengestaltung für Wände, Boden, Decke | Beleuchtungskonzept | Gestühl |
Portal
(Kostenobergrenzen sind nicht festzulegen, weil reine Beratungsleistung).
Aufwandsentschädigung
Für die Aufwandsentschädigung bei Künstlerauswahlverfahren der Kategorie 1 und 2
gelten im Bistum Regensburg folgende Summen als Orientierungswerte:
Aufwandsentschädigung für Titel 1 – Prinzipalstücke: 1.500,- €
Aufwandsentschädigung für Titel 2 und 3: Je nach Umfang: 500,- – 1.500,- €
Aufwandsentschädigung für Titel 4: Einzelfallbemessung je nach Umfang und Schwie-
rigkeit der Aufgabenstellung. Der Wert wird muss in Abstimmung mit dem Gremium der
Kunstkommission festgelegt werden.
Für Titel 5 ist keine Aufwandsentschädigung erforderlich. Es handelt sich um eine reine
konzeptionelle Beratungsleistung.